Schiedspersonen

Schiedspersonen der Samtgemeinde Meinersen

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt einer Schiedsperson?

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter richtet jede Gemeinde ein oder zwei Schiedsämter ein. Die Aufgaben der Schiedsämter werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen, die ehrenamtlich Tätig sind. Bei vielen nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z. B. überhängende Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück fallen, Lärmbelästigungen uvm.) können Sie Hilfe durch eine Schlichtungsverhandlung erhalten. In den meisten Fällen ist das Schiedsamt die Stelle, an der eine außergerichtliche Streitschlichtung stattfindet. Es ist nicht immer notwendig, dass die Zivilgerichte auch in Bagatellsachen in Anspruch genommen werden. Ein gerichtliches Urteil führt nicht unbedingt zum Erfolg, denn es fördert nicht immer den Rechtsfrieden zwischen den Parteien. Das Verfahren vor der Schiedsfrau / dem Schiedsmann ist unbürokratisch und kostengünstig. Verläuft ein Schlichtungs-/Sühneversuch nicht erfolgreich, kann eine amtliche Bescheinigung, die eine Klage vor Gericht ermöglicht, ausgestellt werden.

Bezirk I

Der Bezirk I umfasst die Gemeinden Hillerse und Leiferde. Für diesen Bezirk hat der Rat der Samtgemeinde Meinersen in der Sitzung am 15.11.2018 Frau Marion Beck als Schiedsperson gewählt.

Vertreter: Uwe Lüders

Bezirk II

Der Bezirk II umfasst die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller). Für diesen Bezirk hat der Rat der Samtgemeinde Meinersen in der Sitzung am 10.10.2023 Herrn Uwe Lüders als Schiedsperson gewählt

Vertreter: Marion Beck

Die Schiedspersonen der Samtgemeinde Meinersen stehen Ihnen gerne zur Seite,um Streitigkeiten auf eine einvernehmliche Weise beizulegen und den Rechtsfrieden in unserer Gemeinschaft zu bewahren.