Förderung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen

Die Gemeinde Meinersen möchte Bürger*innen im Gemeindegebiet dabei unterstützen, das eigene Zuhause klimafreundlicher zu machen. Mit der Förderung soll der Ausbau der Energieerzeugung durch erneuerbare Energie vorangetrieben und sich für den Klimaschutz eingesetzt werden.

Gefördert wird die Installation von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Richtlinie sowie im kommenden Abschnitt. Seit 2022 ist auch eine Antragstellung für Bestandsgebäude möglich. Die Richtlinie sowie der Antrag werden derzeit noch umgestellt, können aber weiterhin genutzt werden.

Eine Antragstellung ist ab dem 01.01.2024 möglich.

Ihr Antrag wird nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel beschieden.


Ihr Weg zur Förderung - Schritt für Schritt

Wichtiger Hinweis - unbedingt beachten!

Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit Beauftragung eines Unternehmen gilt Ihre Maßnahme bereits als begonnen. Sie dürfen erst beginnen, wenn Ihnen ein positiver Zuwendungsbescheid oder ggf. eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Sollten die Fördevoraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Förderantrag abgelehnt oder widerrufen werden.

  1. Förderrichtlinie und alle Hinweise sorgfältig lesen
  2. Antrag auf Bewilligung vorbereiten
    • Die Antragstellung lässt sich in kurzer Zeit fertig stellen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen haben.
    • In jedem Fall benötigen Sie einen Kostenvoranschlag oder Angebot der Solarthermie- oder PV-Anlage.
    • Sie benötigen einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid o.ä.).
    • Sollte es sich um gemeinschaftliches Eigentum handeln, beantragen Sie die Maßnahmen gerne gemeinsam als antragstellende Personen.
    • Des weiteren benötigen Sie ein Lageplan der (geplanten) Immobilie.
  3. Antrag auf Bewilligung stellen
    • Der Antragszeitraum beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. des jeweiligen Jahres.
    • Füllen Sie das Antragsformulat bitte vollständig aus.
    • Versenden Sie das unterschriebene Antragsformular sowie alle geforderten Unterlagen per Post an die Samtgemeinde Meinersen. Legen Sie bitte Kopien der Unterlagen bei und keine Originale - diese können bei Ihnen verbleiben.
  4. Bewilligungsbescheid erhalten
    • Nach vollständiger Antragsprüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit der maximale Fördersumme.
  5. Fachbetrieb beauftragen
    • Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 3 Jahre Zeit die Maßnahme umzusetzen. Sollten Sie länger als 3 Jahre benötigen, informieren Sie uns rechtzeitig. 
  6. Verwendungsnachweis ausfüllen
    • Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, können Sie den formlosen Verwendungsnachweis einreichen und damit die Auszahlung der Fördersumme beantragen.
    • Fügen Sie bitte alle erforderlichen Belege bei; diese müssen eindeutig der antragstellenden Person(en) sowie dem Vorhaben zuzuordnen sein.
    • Versenden Sie alle Unterlagen an die Samtgemeinde Meinersen oder per Mail an fuv@sg-meinersen.de.
  7. Auszahlung erhalten
    • Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid und die endgültige Fördersumme geht auf ihr Konto ein. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einige Tage dauern kann.
  8. Ggf. Änderungen melden
    • Sollten Sich Änderungen an Ihrer Anlage ergeben, zeigen Sie dies bitte vorab entsprechend an.

Bitte beachten Sie, dass der Bewilligungsbescheid jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden kann, wenn die in der Richtlinie genannten Gründe vorliegen.

Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem klimafreundlichen Wohnen in der Gemeinde Meinersen!