Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Wann wird gewählt?

Die vorgezogenen Bundestagswahlen finden voraussichtlich am Sonntag, den 23.02.2025 von 08:00 – 18:00 Uhr statt.

Wer darf wählen?

18

Bei der Bundestagwahl dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, mitentscheiden. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen.


Wer wird gewählt?

Gewählt werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Diese wählen dann u.a. die/den Bundeskanzler*in.


Was ist der Deutsche Bundestag?

Der Deutsche Bundestag ist das Parlament und somit das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik Deutschland. Er hat seinen Sitz in Berlin. Der Bundestag wird in Deutschland als einziges Verfassungsorgan des Bundes unmittelbar vom Staatsvolk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt.


Wie wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl haben die Wähler zwei Stimmen. Diese heißen Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird über den Direktkandidat eines Wahlkreises abgestimmt. Mit der Zweitstimme werden die Listen der Partei gewählt. Die Zweitstimme ist außerdem maßgeblich für die Sitzverteilung in einem Parlament.

Was ist die 5 Prozent- Hürde?

Die Fünf-Prozent-Hürde ist eine Sperrklausel für Wahlen zum Bundestag sowie bei Landtagswahlen und verschiedenen Kommunalwahlen. Für die Wahlen zum Bundestag gilt eine Fünf-Prozent-Hürde für die Landeslisten von Parteien. Eine Partei erhält erst Mandate für den Bundestag, wenn sie einen Anteil von mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Hat eine Partei weniger Stimmen, dann zieht sie nicht in das Parlament ein. Nur ihre direkt gewählten Kandidaten werden Abgeordnete. Hat eine Partei drei oder mehr Direktmandate errungen, dann wird sie trotzdem bei der Verteilung der Sitze nach Landeslisten berücksichtigt. Die Sperrklausel gilt nicht für Parteien von nationalen Minderheiten.

Was ist ein Wahlhelfer/eine Wahlhelferin und wie kann ich es werden?

Wahlhelfer*innen sind Mitglieder eines Wahlvorstandes, welche Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sicherstellen, nach Beendigung der Wahlzeit die Stimmzettel auszählen und für das jeweilige Wahllokal das Wahlergebnis feststellen. In Deutschland ist dies ein Ehrenamt. Wahlhelfer*innen beziehungsweise Stimmenzähler*innen werden in Deutschland auf freiwilliger Basis gesucht oder von der kommunalen Wahlbehörde bestimmt und verpflichtet. Wahlhelfer*innen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld).

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