Förderung von Balkonsolaranlagen
Die Gemeinde Müden (Aller) möchte Bürger*innen im Gemeindegebiet dabei unterstützen, das eigene Zuhause klimafreundlicher zu machen. Mit der Förderung soll die Verbreitung von Solarenergie erhöht und damit ein Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen erzielt werden.
Gefördert werden steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, auch bekannt als Balkonsolaranlage.
Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Richtlinie sowie im kommenden Abschnitt.
Die Mittel für das Haushaltsjahr 2024 sind bereits ausgeschöpft. Bitte beantragten Sie keine weiteren Vorhaben.
Eine erneute Antragstellung ist ab dem 01.04.2025 möglich.
Ihr Antrag wird nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel beschieden.
Ihr Weg zur Förderung - Schritt für Schritt
Wichtiger Hinweis - unbedingt beachten!
Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit Beauftragung Ihres Fachbetriebs gilt Ihre Maßnahmen als begonnen. Wenn Sie die Maßnahme zwischen Antragstellung und Bekanntgabe des Bewilligungsbescheides beginnen, dann geschieht dies auf die Gefahr hin, dass Sie - bei Ablehnung Ihres Antrags - die Kosten Ihrer Maßnahme vollständig selbst tragen müssen. Sollten die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Förderantrag abgelehnt werden.
- Förderrichtlinie und alle Hinweise sorgfältig lesen
- Antrag auf Bewilligung vorbereiten
- Die Antragstellung lässt sich in kurzer Zeit fertig stellen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen haben.
- In jedem Fall benötigen Sie einen Kostenvoranschlag oder Angebot der steckerfertigen PV-Anlage inkl. der Anlagengröße.
- Wenn Sie Haus- oder Wohnungseigentümer*in sind, benötigen Sie einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag, Grundsteuerbescheid o.ä.).
- Sollte es sich um gemeinschaftliches Eigentum handeln, beantragen Sie die Maßnahmen gerne gemeinsam als antragstellende Personen.
- Wenn Sie Mieter*in sind, holen Sie sich schriftlich das Einverständnis des/der Eigentümer*in zu der geplanten Maßnahme. Außerdem benötigen Sie einen Wohnortnachweis (z.B. Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
- Antrag auf Bewilligung stellen
- Antragszeitraum ist vom 01.04. bis 31.12. des jeweiligen Jahres.
- Füllen Sie das Antragsformular bitte vollständig aus.
- Versenden Sie das unterschriebene Antragsformular sowie alle geforderten Unterlagen per Mail an: fuv@sg-meinersen.de oder per Post an die angegebene Adresse der Samtgemeinde Meinersen. Wenn Sie den Antrag per Post einreichen, legen Sie bitte Kopien der Unterlagen bei und keine Originale - diese können bei Ihnen verbleiben.
- Bewilligungsbescheid erhalten
- Nach vollständiger Antragsprüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit der maximalen Fördersumme.
- Nach vollständiger Antragsprüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid mit der maximalen Fördersumme.
- Fachbetrieb beauftragen
- Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme umzusetzen. Sollten Sie länger als 12 Monate benötigen, informieren Sie uns rechtzeitig.
- Die fertiggestellte Anlage ist im Marktstammdatenregister zu registrieren.
- Verwendungsnachweis ausfüllen
- Wenn Sie die Maßnahme abgeschlossen haben, können Sie den Verwendungsnachweis einreichen und damit die Auszahlung der Fördersumme beantragen.
- Fügen Sie bitte alle erforderlichen Belege bei; diese müssen eindeutig der antragstellenden Person(en) sowie dem Vorhaben zuzuordnen sein.
- Versenden Sie alle Unterlagen wie unter Nr. 3 beschrieben.
- Auszahlung erhalten
- Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid und die endgültige Fördersumme geht auf Ihr Konto ein. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einige Tage dauern kann.
- Nach vollständiger Prüfung erhalten Sie einen Auszahlungsbescheid und die endgültige Fördersumme geht auf Ihr Konto ein. Bitte beachten Sie, dass die Zahlung einige Tage dauern kann.
- Ggf. Änderungen melden
- Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes wie angegeben nutzen (z.B. Verkauf Anlage, Umzug, o.ä.), ist dies vorab entsprechend anzuzeigen. Dies kann zu einer anteiligen Rückzahlung führen.
- Sollten Sie die geförderte Maßnahme nicht bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes wie angegeben nutzen (z.B. Verkauf Anlage, Umzug, o.ä.), ist dies vorab entsprechend anzuzeigen. Dies kann zu einer anteiligen Rückzahlung führen.
Bitte beachten Sie, dass der Bewilligungsbescheid jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden kann, wenn die in der Richtlinie genannten Gründe vorliegen.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zu einem klimafreundlichen Wohnen in der Gemeinde Müden (Aller)!