Schiedspersonen der Samtgemeinde Meinersen

Kennen Sie die Aufgaben und das Amt einer Schiedsperson?

Der Schiedsmann ist Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen

Wenn Sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben sollten, dann vielleicht nur im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzungen des Briefgeheimnisses. Bei all diesen Delikten müssen Sie, bevor Sie eine Privatklage beim Amtsgericht erheben, ein Sühneverfahren beim Schiedsmann durchführen lassen.

Die Schiedspersonen können auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten

Es wird ihnen aber kaum bekannt sein, dass die Schiedspersonen auch dann bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zuständig ist, wenn es sich um einen vermögensrechtlichen Anspruch handelt. Sie können also beispielsweise, ohne das Gericht anzurufen, bei Mietzinsstreitigkeiten, oder wenn Sie einen Schadensersatzanspruch wegen Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes geltend machen wollen, ebenfalls die Schiedspersonen in Anspruch nehmen.

Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig

Sie haben nur die Aufgabe, in den aufgeführten Fällen zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Das Verfahren vor den Schiedspersonen ist einfach und kostengünstig. Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedspersonen unbürokratisch zugeht.
Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten. Das Verfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter.

Für das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen wurden zwei Schiedspersonenbezirke gebildet:

Bezirk I

Der Bezirk I umfasst die Gemeinden Hillerse und Leiferde. Für diesen Bezirk hat der Rat der Samtgemeinde Meinersen in der Sitzung am 15.11.2018 Frau Marion Beck als Schiedsperson gewählt.

Vertreter: Uwe Lüders

Bezirk II

Der Bezirk II umfasst die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller). Für diesen Bezirk hat der Rat der Samtgemeinde Meinersen in der Sitzung am 10.10.2023 Herrn Uwe Lüders als Schiedsperson gewählt.

Vertreter: Marion Beck

Der Antrag auf Anberaumung eines Sühnetermins

kann bei der zuständigen Schiedsperson entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.
Außer Namen und Anschrift der Parteien soll der Antrag den Grund der Beschuldigung bzw. Forderung enthalten.

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