Umgang mit Drohnen
Drohnen in unserer Gemeinde: Was erlaubt ist
Drohnen sind beliebt – für schöne Luftaufnahmen, als Hobby oder für kleine Filmprojekte. Doch auch für private Nutzerinnen und Nutzer gelten klare Regeln. Wer sicher und rücksichtsvoll fliegt, schützt Menschen, Natur und die Privatsphäre anderer.
In Deutschland dürfen Drohnen in der sogenannten offenen Kategorie grundsätzlich nur in Sichtweite geflogen werden. Außerdem gilt in dieser Kategorie eine maximale Flughöhe von 120 Metern über dem Boden.
Wichtig ist auch die Frage nach Registrierung, Kenntnisnachweis und Versicherung: Wer eine Drohne ab 250 Gramm nutzt oder mit einer Drohne mit Kamera fliegt, muss sich in der Regel beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Für Drohnen ab 250 Gramm ist in der offenen Kategorie normalerweise zudem ein EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Eine Haftpflichtversicherung ist für den Betrieb von Drohnen gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht überall darf gestartet werden. Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob das Gebiet frei nutzbar ist oder ob dort besondere Beschränkungen gelten, zum Beispiel durch sogenannte Geozonen. In Niedersachsen weist die zuständige Luftfahrtbehörde ausdrücklich darauf hin, dass es neben dem europäischen Recht auch nationale geografische Gebiete mit besonderen Regeln gibt. Außerdem gilt: Für Start und Landung auf einem Grundstück ist grundsätzlich die Erlaubnis der Eigentümerin oder des Eigentümers nötig.
In Deutschland spielt der Schutz von Natur und Tierwelt eine große Rolle. Über Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura-2000-Gebieten gelten strenge Einschränkungen. Hier ist es wichtig sich vorab über die örtlichen Bedingungen zu informieren.
Für unsere Samtgemeinde heißt das: Drohnen sind nicht generell verboten, aber sie dürfen nur verantwortungsvoll und nach klaren Regeln genutzt werden. Wer fliegen möchte, sollte sich vorher beim Luftfahrt Bundesamt informieren, Rücksicht nehmen und den Einsatzort sorgfältig prüfen.
Infokasten: Das Wichtigste auf einen Blick
- Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden.
- Nur in Sichtweite fliegen: Die Drohne muss grundsätzlich sichtbar bleiben.
- Registrierung nötig: In der Regel bei Drohnen ab 250 Gramm oder bei Drohnen mit Kamera.
- Kenntnisnachweis nötig: Meist ab 250 Gramm ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.
- Haftpflichtversicherung Pflicht: Ohne Versicherung darf keine Drohne betrieben werden.
- Vor dem Flug Gebiet prüfen: Geozonen und örtliche Beschränkungen beachten.
Weitere Informationen werden durch das Luftfahrt Bundesamt zur Verfügung gestellt.