Tagesordnung - 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 26. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse
Gremium: Gemeinderat Hillerse
Datum: Di, 22.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:10 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Vereine Hillerse
Ort: Haus der Vereine, Rolfsbütteler Straße 2, 38543 Hillerse
Anlagen:
Satzung-Hauptstr-AmBrink Tabelle §3(2) Protokoll  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.07.2015  
02HIL/2015/031  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Bekanntgabe amtlicher Mitteilungen und Bericht des Gemeindedirektors über wichtige Beschlüsse des Verwaltungsausschusses      
Ö 6     Klarstellungs- und Ergänzungssatzungssatzung "Hauptstraße/Am Brink", Gemeindeteil Hillerse - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
HIL/2015/233-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.Der Rat der Gemeinde Hillerse nimmt die artenschutzrechtliche Potentialanalyse zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Am Brink“ zur Kenntnis – insbesondere, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen im Hinblick auf die Fauna zu erwarten sind.

 

2.Der Rat der Gemeinde Hillerse nimmt zur Kenntnis, dass die artenschutzrechtliche Potentialabschätzung zu dem Ergebnis kommt, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung aus artenschutzrechtlichen Erwägungen nicht erforderlich ist.

 

3.Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt zu den in dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

4.Der Rat der Gemeinde Hillerse kommt bei seiner FFH-Verträglichkeitsvorprüfung zu dem Ergebnis, dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

 

5.Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hauptstraße/Am Brink“ aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.

 

6.Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

 

Ö 7     Haus der Vereine; Überlassungsvertrag und Nutzungsbedingungen zwischen der Gemeinde und dem Trägerverein "Haus der Vereine e.V." - Eilentscheidung gemäß § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG -  
Enthält Anlagen
HIL/2015/258  
Ö 8     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 9     Schließung der Sitzung      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 15.1     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 Satzung-Hauptstr-AmBrink Tabelle §3(2) Protokoll (520 KB)      
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