Photovoltaik- und Solarthermieförderung

 

Hier geht es zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen für den Neubau von Wohngebäuden durch Privatpersonen sowie den dazugehörigen Antrag:

 

Seit 2022 ist auch eine Antragstellung für Bestandsgebäude möglich. Die Richtlinie sowie der Antrag werden derzeit noch umgestellt, können aber weiterhin genutzt werden.

Bitte lesen Sie sich vor Antragsstellung sorgfältig die Richtlinie durch.

 

Wichtiger Hinweis: 

Die Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Mit Beauftragung eines Unternehmen gilt Ihre Maßnahme bereits als begonnen. Sie dürfen erst beginnen, wenn Ihnen ein positiver Zuwendungsbescheid oder ggf. eine Ausnahmegenehmigung vorliegt. Sollten die Fördevoraussetzungen nicht erfüllt sein, muss der Förderantrag abgelehnt oder widerrufen werden.

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