Wahl zum 10. Europäischen Parlament

Die Europawahl findet am Sonntag, den 09.06.2024 von 08:00 -18:00 Uhr statt.

 

Wer darf wählen?

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

 

Wer wird gewählt?

Bei den Europawahlen wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union (EU) die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. 

 

Was ist das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt gewählte Organ in der EU. Seit 1979 werden seine Abgeordneten von den Bürgerinnen und Bürgern der Mitgliedsländer gewählt. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind:

  • Mitwirkung an der Gesetzgebung
  • Demokratische Kontrollrechte

Genehmigung des EU-Haushalts

 

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler, jede Wählerin hat eine Stimme und darf folglich auch nur ein Kreuz auf den Stimmzettel setzen.  Die Wahl erfolgt in Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen.

Allgemeine Hinweise für im Ausland lebende Deutsche

Wahlberechtigte Deutsche mit Wohnsitz innerhalb der EU

Deutsche Staatsbürger können entweder

  1. auf Antrag ihr Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland ausüben, sofern sie am Wahltag seit mindestens drei Monaten in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wohnen,

oder

in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen.

Für sie gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates. Für weitere Informationen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige Stelle Ihres Wohnsitzmitgliedstaates.

Informationen zu Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhalten Sie auf der offiziellen Internetseite der Europäischen Union.

 

Deutsche mit Wohnsitz außerhalb der EU

Das Wahlrecht steht dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen zu, die nicht von der Wahl ausgeschlossen sind, wenn sie

  1. entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres (das heißt vom Tage des 14. Geburtstages an) mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt

oder

  1. wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Die „Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in der Bundesrepublik Deutschland müssen Sie persönlich aufgrund eigener Erfahrung und unmittelbar erworben haben. Eine passive Kommunikationsteilnahme, etwa durch den Konsum deutschsprachiger Medien im Ausland, genügt nicht.

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html#811c114a-373a-43a3-91db-5f2ff6bc3fc6

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