Dorferneuerung Müden (Aller)

Die Landschaft Niedersachsens ist unverwechselbar durch das vielfältige Erscheinungsbild der Dörfer geprägt. Lebensqualität im ländlichen Raum hängt davon ab, daß es gelingt, historisch gewachsenes möglichst zu bewahren, die natürlichen Grundlagen des Dorfes zu erhalten und zu entwickeln, dabei aber gleichzeitig dem Funktionswandel ländlicher Siedlungen Rechnung zu tragen.

Notwendig sind dafür auf die Situation des einzelnen Dorfes bezogene Konzeptionen und Maßnahmen. Um diese zu erkennen wird eine Dorferneuerungsplanung erstellt. Damit die individuellen Belange des jeweiligen Dorfes dabei nachhaltig Eingang in die Planung finden, unterstützt ein Bürgerarbeitskreis das Planungsbüro.

Der Bürgerarbeitskreis wird sich im Zuge der Vorstellung des mit der Dorferneuerungsplanung beauftragten Büros bilden und ein möglichst breites Bevölkerungsspektrum mit einbeziehen (aus Vereinen, verschiedenen Berufsgruppen, Verwaltung, Ratsvertretern, Senioren, Jugend, Frauen und Männer, etc., ca. 15–20 Personen).

Mit der Förderung konkreter Maßnahmen und Projekte wird in aller Regel erst nach Erstellung des Dorferneuerungsplanes begonnen.
 

Der Dorferneuerungsplan

wird Ihnen auf einer zweiten Bürgerversammlung vorgestellt werden. In diesem Termin werden Ihnen Angehörige des Amtes für Landentwicklung eingehend die zu beachtenden Verfahrensschritte bei der Beantragung von Fördermitteln erläutern.
 

Informationen zur Förderung im Rahmen der Dorferneuerung

Im privaten Bereich wird neben der Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlichen Gebäuden als Förder-schwerpunkt unter anderem auch die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanzen ebenso gefördert, wie kleine Maßnahmen zur Gestaltung der Grundstücksflächen.

Es handelt sich um nicht zurückzuzahlende Zuschüsse (Anteilsfinanzierung) bis zu 30% (25% + 5%) der Kosten, max. 25.000,-- € pro Objekt. Die Mindestsumme der Investition beträgt ca. 8.340 €. Maßnahmen mit geringeren Investitionskos-ten werden nicht bezuschusst. Zum Nachweis des Investitionsvolumens sind Kostenvoranschläge erforderlich, aus denen die Massenangaben zweifelsfrei hervorgehen - also keine Pauschalansätze.

Die Ausführung der Arbeiten in Eigenleistung ist möglich. Hier werden nur die Materialkosten bezuschusst. Vereine, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, können auch einen Zuschuß zur eigenen Arbeitsleistung erhalten.

Die Gemeinde Müden (Aller) als öffentlich-rechtlicher Zuwendungsempfänger erhält momentan für die Dorferneuerungsplanung und die Dorferneuerungsbetreuung einen Zuschuss in Höhe von 50 % auf die Nettokosten.

Für Maßnahmen auf der Grundlage des Dorferneuerungsplanes erhält die Gemeinde Müden (Aller) einen Zuschuss in Höhe von 50 % (40% + 10%, Anteilsfinanzierung), jedoch ebenfalls nur noch auf die Nettokosten, d. h., die Mehrwertsteuer kann bei öffentlichen Antragstellern nicht mehr bezuschusst werden. Das Mindestinvestitionsvolumen muss 10.000,-- € (netto) betragen.
 

Beispiele für Förderziffern privater Maßnahmen

Anpassung landwirtschaftlicher Anwesen an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens:- Modernisierung und Instandsetzung von landwirtschaftlich genutzten Gebäuden (Bei Wohngebäuden nur die 'Au-ßenhaut')- Umbau landwirtschaftlicher Betriebsgebäude, z. B. Stützenfreimachung von Scheunen.
 

Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters

Bausubstanz mit ortsbildprägendem, -bestimmendem Charakter
  • Instandsetzung und gestalterische Verbesserung an nicht landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen
  • Dach- und Fassadenerneuerung- Beseitigung baulicher (auch konstruktiver) Missstände- Rückbau oder Vermeidung baulich 'moderner' Details, wie zugemauerte, ehemalige Scheunentore, wie den Maßstab zerstörende Türen, Fenster, Windfänge, Glasbausteine etc..
  • Fachwerkerneuerung, -renovierung sowie eine entsprechende Farbgestaltung
  • Fachwerkfreilegung, Wiederherstellung charakteristischer Verkleidungen (z. B. Pfannen- oder Schieferbehang)- Erneuerung der Grundmauern, Auswechseln von abgängigen konstruktiven Teilen- Erneuerung der Türen, Tore und Fenster.
     

Maßnahmen zur Gestaltung von Freiräumen und Außenanlagen

  • Erstellung harmonischer Garten- und Hofabschlüsse- Erhaltung alter Einfriedungen aus Feld oder Bruchsteinen sowie der Torpfeiler und materialtypische Renovierung- Zäune, Hecken, Mauern, Sitzecken, Torbögen, Toreinfahrten, Treppen- Gestaltung der Hof- und Freiflächen der (landwirtschaftlichen) Betriebe mit Pflasterbelägen und Anpflanzungen
  • Ersatz ortsuntypischer Einfriedungen, wie z. B. Betonmauern durch Ziegelsteinmauern oder Zäune etc..
  • Restaurierung und Anstrich kunstvoller Eisen- und Holzzäune.

 

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