Tagesordnung - 12.Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 11.Sitzung vom 03.12.2014 | 04HhA/2014/014 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 | MEI/2014/238-04 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 5.919.900 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 6.168.900 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 243.600 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.488.900 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 5.506.300 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 1.160.200 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.883.100 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 722.900 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 191.400 €
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 7.372.000 € - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.580.800 €
b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 722.900 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 521.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v.H.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||