Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Do, 02.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:22 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Vereine Hillerse
Ort: Haus der Vereine, Rolfsbütteler Straße 2, 38543 Hillerse

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 17.11.2016  
02HhA/2016/016  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 -Tischvorlage-  
Enthält Anlagen
HIL/2016/012-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

2.151.000 €

1.2

 

der ordentlichen Aufwendungen auf

2.525.900

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

191.500 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.023.400 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.255.200 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

713.500 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

712.200 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

44.300 €

 

festgesetzt.

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag 

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

2.736.900

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

  3.011.700

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 785.000 € festgesetzt.

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

420 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

420 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.

 

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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