Tagesordnung - 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 2. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Di, 24.01.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Rathaus
Ort: Rathaus Meinersen, Sitzungszimmer

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 1. Sitzung vom 21.11.2016  
04HhA/2016/020  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
MEI/2016/014-03  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

6.563.700 € 

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

7.379.400

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

550.200

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.042.100

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.620.300

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

2.956.600

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

3.362.400

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

405.800

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

152.200

 

 

 

 

festgesetzt 

 


 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

9.404.500

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

10.134.900

 

 

 

b)

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 405.800 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2017 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das  Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

420 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

420 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

f)

Ab einer Investitionssumme von 20.000 € ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

 

 

 

Ö 6     Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2015 hier: Unterrichtung des Rates gemäß § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)     MEI/2017/027  
Ö 7     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7.1     Mitteilungsvorlage Haushaltsreste      
Ö 8     Schließung der Sitzung      
               

Nach oben springen