Tagesordnung - 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 24.10.2017 | 02HhA/2017/020 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2016 hier: Unterrichtung des Rates gemäß § 117 (1) Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) | HIL/2017/077 | |||||
Ö 6 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 - Tischvorlage - | HIL/2017/071-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.235.900 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.555.500 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 210.700 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2.im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.139.000 Euro 2.2der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.330.600 Euro
2.3der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 703.400 Euro 2.4der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.968.500 Euro
2.5der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.265.100 Euro 2.6der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 51.300 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 4.107.500 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.350.400 Euro
b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 1.265.100 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 210.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)490 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H.
f) Ab einer Investitionssumme von 50.000 € ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
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Ö 7 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 8 | Schließung der Sitzung | ||||||