Tagesordnung - 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen
Datum: Di, 05.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:02 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer Rathaus
Ort: Rathaus Meinersen, Sitzungszimmer
Anlagen:
Anlage 1 zum Protokoll vom 05.12.2017 PDF-Dokument

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 4. Sitzung vom 25.10.2017  
04HhA/2017/025  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 - Tischvorlage -  
Enthält Anlagen
MEI/2017/089-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)             Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird

 

1.  im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1  der ordentlichen Erträge auf  6.686.300 €

1.2  der ordentlichen Aufwendungen auf  7.134.400 €

 

1.3  der außerordentlichen Erträge auf  80.900 €

1.4  der außerordentlichen Aufwendungen auf  0 €

 

2.  im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  6.104.200 €

2.2  der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit  6.562.600 €

 

2.3  der Einzahlungen für Investitionstätigkeit  576.800 €

2.4  der Auszahlungen für Investitionstätigkeit  2.579.900 €

 

2.5  der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  2.003.100 €

2.6  der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit  204.400 €

 

festgesetzt

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

  der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  8.684.100 €

  der Auszahlungen des Finanzhaushaltes  9.346.900

 

b)             Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 2.003.100 € festgesetzt.

 

c)             Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 815.000 € festgesetzt.

 

 

d)  Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt.

e)  Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

 

1.1  für die land und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  420 v. H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)  420 v. H.

 

2.  Gewerbesteuer  380 v. H.

 

f)  Ab einer Investitionssumme von 20.000 € ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter

mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage 1 zum Protokoll vom 05.12.2017 (14 KB) PDF-Dokument (48 KB)    
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