Tagesordnung - 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der 4. Sitzung vom 25.10.2017 | 04HhA/2017/025 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 - Tischvorlage - | MEI/2017/089-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 6.686.300 € 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 7.134.400 €
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 80.900 € 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 €
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.104.200 € 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 6.562.600 €
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 576.800 € 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 2.579.900 €
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.003.100 € 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 204.400 €
festgesetzt
Nachrichtlich: Gesamtbetrag ‐ der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 8.684.100 € ‐ der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 9.346.900 €
b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) werden auf 2.003.100 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 815.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.1 für die land‐ und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 420 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
f) Ab einer Investitionssumme von 20.000 € ist ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Anlage 1 zum Protokoll vom 05.12.2017 (14 KB) | (48 KB) |