Tagesordnung - 9. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 9. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Mo, 03.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 18:27 - 19:03 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Vereine Hillerse
Ort: Haus der Vereine, Rolfsbütteler Straße 2, 38543 Hillerse
Anlagen:
Anlage1_Veränderungsliste Hillerse_vor VA  
Anlage2_weitere Auswirkungen zum Haushalt 2019_vor VA  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der 8. Sitzung vom 22.10.2018  
02HhA/2018/024  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
HIL/2018/101-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 

    

1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 

    

1.1 der ordentlichen Erträge auf  2.419.200

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 2.850.800

    

1.3 der außerordentlichen Erträge auf  0

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0

 

2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

    

2.1  der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.333.600

2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.570.900

    

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 321.000

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 535.500

    

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit  207.300

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit      58.100

    

  festgesetzt  

 

 Nachrichtlich: Gesamtbetrag 

  - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes   2.861.900

  - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes  3.164.500

    

b) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

(Kreditermächtigung)  werden auf 207.300 festgesetzt.

    

c) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 

 

d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2019 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 festgesetzt.

 

e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2  für die Grundstücke (Grundsteuer B)  490 v.H.

 

2. Gewerbesteuer  380 v.H.

 

f)  

1.  Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 übersteigt.

 

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Anlage1_Veränderungsliste Hillerse_vor VA (14 KB)      
Anlage 3 3 Anlage2_weitere Auswirkungen zum Haushalt 2019_vor VA (7 KB)      
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