Tagesordnung - 10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)  

Bezeichnung: 10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Müden (Aller)
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Müden (Aller)
Datum: Mo, 02.12.2019 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 19:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Müden (Aller)
Ort: Bürgerhaus Müden (Aller), Hauptstraße 12, 38539 Müden (Aller)

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls (9) der Sitzung vom 04.11.2019  
05HhA/2019/028  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2020 - Tischvorlage -  
Enthält Anlagen
MUE/2019/241-03  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

 5.686.400 €

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

6.530.900 €

 

 

 

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

1.085.500 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.372.200 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.914.600 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

3.007.400 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.074.600 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

54.200 €

 

 

 

 

festgesetzt 

 

 

 

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushalt

8.379.600 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushalt

8.043.400 €

 

 

 

b)

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 1.706.100 € festgesetzt.

 

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2020 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 870.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

490 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

490 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

390 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet

 

 

 

 

g)

 

 

1.

Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 75.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2.

Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 275.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3.

Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 200.000 € übersteigt.

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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