Tagesordnung - ABGESAGT_Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 04.10.2022 | 01HhA/2022/004 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 | SGM/2022/098-06 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der ordentlichen Erträge auf 25.760.100 Euro der ordentlichen Aufwendungen auf 28.021.700 Euro
der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 24.709.900 Euro 2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 25.531.500 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 192.500 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 7.840.700 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 7.648.200 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 1.449.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 32.550.600 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 34.821.200 Euro
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 7.648.200 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 6.750.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2023 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
e) Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 12.657.900 € erhoben. Davon wird gemäß § 13 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl erhoben. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
35,30 v. H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 100.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 1.000.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/- auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 2.000.000 € übersteigt.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||