Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.10.2023 | 02HhA/2023/008 | |||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten | ||||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025 | HIL/2023/096-03 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
a) Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird
2024 2025 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 2.799.600 Euro 2.909.100 Euro 1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 3.490.500 Euro 3.603.300 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge auf 15.700 Euro 418.900 Euro 1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro 0 Euro
2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.629.900 Euro 2.753.600 Euro 2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.142.800 Euro 3.234.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 651.500 Euro 1.061.500 Euro 2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 859.500 Euro 814.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 208.000 Euro 0 Euro 2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 85.700 Euro 87.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 3.489.400 Euro 3.815.100 Euro - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.088.000 Euro 4.135.800 Euro
b) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 208.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 0 € festgesetzt.
c) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 55.000 € festgesetzt.
d) Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird für 2024 auf 438.300 € und für 2025 auf 458.900 € festgesetzt.
e) Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 490 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.
f) 1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.
2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.
3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Veränderungsliste Hillerse 2024_nach 1. Lesung (97 KB) |