Tagesordnung - Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Mo, 11.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Haus der Vereine Hillerse
Ort: Haus der Vereine, Rolfsbütteler Straße 2, 38543 Hillerse
Anlagen:
Veränderungsliste Hillerse 2024_nach 1. Lesung  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 05.10.2023  
02HhA/2023/008  
Ö 4     Einwohnerfragestunde zu den Tagesordnungspunkten      
Ö 5     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024/2025  
Enthält Anlagen
HIL/2023/096-03  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wird

 

  2024 2025

1. im Ergebnishaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

1.1 der ordentlichen Erträge auf                          2.799.600 Euro 2.909.100 Euro

1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf             3.490.500 Euro 3.603.300 Euro

 

1.3 der außerordentlichen Erträge auf 15.700 Euro 418.900 Euro

1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf               0 Euro 0 Euro

 

2. im Finanzhaushalt

 mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

2.1 der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 2.629.900 Euro 2.753.600 Euro

2.2 der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.142.800 Euro 3.234.100 Euro

 

2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit    651.500 Euro 1.061.500 Euro

2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit    859.500 Euro 814.000 Euro

 

2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit     208.000 Euro 0 Euro

2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit      85.700 Euro 87.700 Euro

 

festgesetzt.

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes  3.489.400 Euro 3.815.100 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 4.088.000 Euro 4.135.800 Euro

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Haushaltsjahr 2024 auf 208.000 € und für das Haushaltsjahr 2025 auf 0 € festgesetzt.

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 55.000 € festgesetzt.

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird für 2024 auf 438.300 € und für 2025 auf 458.900 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

1.1 r die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 490 v.H.

1.2 r die Grundstücke (Grundsteuer B)  490 v.H.

 

2. Gewerbesteuer  380 v.H.

 

 

f)

1. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 1 KomHKVO sind solche, deren Kosten im Einzelfall den Betrag von 50.000 € übersteigen. Es ist dann ein Wirtschaftlichkeitsvergleich unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durchzuführen, um die wirtschaftlichste Lösung ermitteln zu können.

 

2. Auszahlungs- oder Aufwandssteigerungen im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG sind dann erheblich, wenn sie den Betrag von 125.000 € übersteigen und keine Deckung aus Mehrerträgen/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen gegeben ist.

 

3. Ein Fehlbetrag ist im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG erheblich, wenn er den Betrag von 400.000 € übersteigt.

 

 

Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Veränderungsliste Hillerse 2024_nach 1. Lesung (97 KB)      
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