Tagesordnung - 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder | ||||||
Ö 2 | Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung | ||||||
Ö 3 | Genehmigung der Niederschrift (4) der Sitzung vom 07.11.2012 | 04HhA/2012/008 | |||||
Ö 4 | Unterjähriges Berichtswesen; hier: Gemeinde Meinersen - 3. Quartal 2012 | MEI/2012/088 | |||||
Ö 5 | Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 - Tischvorlage im Haushaltsausschuss - | MEI/2012/081-01 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2013 wird 1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
1.1 der
ordentlichen Erträge auf 5.243.800
Euro
1.2 der
ordentlichen Aufwendungen auf 5.243.800
Euro
1.3 der
außerordentlichen Erträge auf 300.000
Euro
1.4 der
außerordentlichen Aufwendungen auf 0
Euro 2.
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen
Gesamtbetrag
2.1 der
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.808.100
Euro
2.2 der
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 4.840.300
Euro
2.3 der
Einzahlungen für Investitionstätigkeit 980.000
Euro
2.4 der
Auszahlungen für Investitionstätigkeit 621.100
Euro
2.5 der
Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0
Euro
2.6 der
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 184.500
Euro
festgesetzt. Nachrichtlich:
Gesamtbetrag -
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 5.788.100
Euro -
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 5.645.900
Euro b) Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)
werden nicht veranschlagt. c) Der
Gesamtbetrag der Verpflichungsermächtigungen wird auf 518.000 €
festgesetzt. d) Der
Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird
auf 1.300.000 Euro festgesetzt. e) Die
Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 1.
Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 390
v.H. 1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 390
v.H. 2.
Gewerbesteuer
360
v.H. |
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Ö 6 | Beantwortung von Anfragen und Anregungen | ||||||
Ö 7 | Schließung der Sitzung | ||||||