Tagesordnung - 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Hillerse
Gremium: Haushaltsausschuss der Gemeinde Hillerse
Datum: Di, 11.12.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Rathaus HIL
Ort: Rathaus Hillerse, Sitzungszimmer, Rolfsbütteler Straße 2

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und der anwesenden Ratsmitglieder      
Ö 2     Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung      
Ö 3     Genehmigung der Niederschrift (4) der Sitzung vom 06.11.2012  
02HhA/2012/007  
Ö 4     Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 - Tischvorlage -  
Enthält Anlagen
HIL/2012/079-01  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnishaushalt

 

           

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

1.1

der ordentlichen Erträge auf

      1.702.900 €

1.2

 

der ordentlichen Aufwendungen auf

     1.702.900 €

1.3

der außerordentlichen Erträge auf

43.500 €

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 €

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

 

 

 

 

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.626.400 €

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.537.600 €

 

 

 

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

258.800 €

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

477.900 €

 

 

 

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

219.100 €

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

42.600 €

 

festgesetzt.

 

 

Nachrichtlich: Gesamtbetrag 

 

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

     2.104.300 €

 

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

    2.058.100 €

 

 

 

 

 

b)

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 219.100 € festgesetzt.

 

 

 

c)

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 450.000 € festgesetzt.

 

 

 

d)

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2013 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 € festgesetzt.

 

e)

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

 

1.1

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

420 v. H.

1.2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

420 v. H.

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

380 v. H.

 

 

 

f)

Es werden im Ergebnis- und Finanzhaushalt Budgets laut vorgelegter Budgetübersicht gebildet.

 

 

 

 

 

Ö 5     Unterjähriges Berichtswesen; hier: Gemeinde Hillerse - 3. Quartal 2012  
Enthält Anlagen
HIL/2012/085  
Ö 6     Beantwortung von Anfragen und Anregungen      
Ö 7     Schließung der Sitzung      
               

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