Vorlage - HIL/2013/098
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Beschlussvorschlag:
Zur rückwärtigen Erschließung (von Süden) der geplanten Krippe in Hillerse wird die Übertragung der im gemeindlichen Eigentum befindlichen Teilflächen der Flurstücke 90/4 und 90/17 der Flur 10, Gemarkung Hillerse, der Samtgemeinde Meinersen zum Buchwert angeboten.
Die Samtgemeinde Meinersen wird gebeten, die Planung und die Straßenbaumaßnahme im Sinne der Gemeinde Hillerse zu realisieren. Entsprechende Verhandlungen mit der Samtgemeinde Meinersen sind aufzunehmen.
Sachverhalt:
Politisch wurde der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, zu prüfen, ob eine rückwärtige Erschließung (von Süden) über die „Ackernstraße“ und das derzeitige Spielplatzgelände möglich ist.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten mit einem Verkehrsplaner wäre folgende Umsetzung denkbar:
Auf der Ostseite des Grundstückes „Ackernstraße 22 A“ könnten 8 Pkw-Abstellplätze geschaffen werden. Eine Zufahrt in 6 m Breite vom Wendehammer „Ackernstraße“ bis zum Tor/Zaun des Kita-Geländes würde sich anschließen. Als Abgrenzung zwischen Zufahrt und Spielplatzgelände sollte eine Hecke aus Sträuchern gepflanzt werden.
Vom Tor/Zaun könnte weiterhin eine 2 m breite Zuwegung zur Kita/Krippe realisiert werden. Eine ausreichende Beleuchtung der Abstellplätze ist sicherzustellen.
Für die Planung (einschließlich Vermessung, Bebauungsplanänderung) und Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist mit Kosten von insgesamt ca. 75.000 € zu rechnen. Diese sollten vom künftig zuständigen Krippenträger, der Samtgemeinde Meinersen, beim Krippenbau mit übernommen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2 Pläne Zuwegung Krippe (397 KB) |