Vorlage - LEI/2013/098
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Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller wird für eine Teilfläche des Flurstückes 82/4 der Flur 4, Gemarkung Dalldorf, eine Satzung auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 BauGB erlassen und damit eine weitere Bebauung des Grundstückes ermöglicht.
Den Auftrag zur Durchführung des Planverfahrens wird in Absprache mit dem Antragsteller an das Planungsbüro ArGoPlan, Dipl.-Ing. Waldemar Goltz, Gifhorn erteilt.
Sachverhalt:
Der Grundstückseigentümer beantragt mit beiliegendem Schreiben, für sein Grundstück eine Abrundungssatzung zu erlassen. Im Vorfeld hatte dieser im Rahmen einer Bauvoranfrage die weitere Bebauung seines Grundstückes mit einer Halle prüfen lassen.
Diese ergab, dass die zu bebauende Teilfläche des Grundstücks dem Außenbereich zuzurechnen ist und eine Bebauung ohne verbindliche Bauleitplanung nicht erfolgen kann.
Zur Umsetzung des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung einer Abrundungssatzung, mit dem im beiliegenden Plan dargestellten Abgrenzungsgebiet.
Es gilt zu entscheiden, ob die gewünschte Bebauung ermöglicht werden soll.
Zusätzliche Erschließungsmaßnahmen werden nicht erforderlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragKaufmannuGebietsabgrenzung (587 KB) |
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