Vorlage - MUE/2013/132
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Beschlussvorschlag:
Der jährliche Unterhaltungskostenzuschuss von derzeit 600,00 EUR wird auf ___________ EUR erhöht / wird nicht erhöht.
Bei einer Erhöhung wird der überplanmäßigen Ausgaben zugestimmt.
Sachverhalt:
Der Förderkreis des TuS Müden-Dieckhorst von 1910 e.V. hat beantragt, den jährlichen Zuschuss zu den Instandsetzungs- und Reparaturkosten für das Sportheim des TuS Müden/Dieckhorst auf 1.800,00 EUR zu erhöhen. Der Antrag des Vereins ist als Anlage beigefügt.
Entsprechend des Überlassungsvertrages vom 01.12.2004 zahlt die Gemeinde seit dem 01.01.2005 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 600,00 EUR. Bei einer Neuverhandlung hat der Förderverein seine wirtschaftlichen Verhältnisse bis zur Sitzung des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses offen zu legen (§ 6 des Vertrages).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Ein evtl. Erhöhungsbetrag wird bei Kostenträger 4240000 überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Aufwendungen für Abschreiben sind nicht erforderlich.
Anlage/n:
Antrag des Förderkreises des TuS Müden-Dieckhorst
Überlassungsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag TuS Müden-Dieckhorst (236 KB) | ||||
2 | Überlassungsvertrag (472 KB) |
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