Vorlage - HIL/2012/049-01
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Hillerse wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Gem. § 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Veröffentlichung von öffentlichen Bekanntmachungen in der Hauptsatzung zu bestimmen.
Nach der jetzigen Satzungsregelungen sind 2 Bekanntmachungskästen in den einzelnen Ortsteilen zu bedienen.
Zur Rechtswirksamkeit von öffentlichen Bekanntmachungen ist es erforderlich, sämtliche dieser Kästen fristgerecht mit den entsprechenden Bekanntmachungsaushängen zu bestücken. Jeder Aushang ist aus Gründen der Rechtssicherheit dahingehend zu dokumentieren, wann der Aushang erfolgt ist bzw. wann dieser wieder abgenommen wurde.
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, soll die Satzung dahingehend geändert werden, dass für die Wirksamkeit einer Öffentlichen Bekanntmachung lediglich der Bekanntmachungskasten im Rathausgebäude in Hillerse maßgebend ist. Der andere Kasten wird informell zusätzlich bedient.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Entwurf – 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HIL_1_Änd_Hauptsatzung_2013 (161 KB) |
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