Vorlage - LEI/2013/117
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Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller wird aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hegdfeld-Nord“ gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB für das dargestellte Gebiet beschlossen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB beauftragt.
Sachverhalt:
Seitens des Grundstückseigentümers ist der Antrag gestellt worden, eine Teilfläche des Flurstückes 297/10 der Flur 8, Gemarkung Leiferde, am östlichen Ortsrand, nördlich der Straße „Hegdfeld“ in die Bauflächendarstellungen des Flächennutzungsplanes mit aufzunehmen mit dem Ziel, dort ein Wohnhaus bauen zu dürfen.
Im Rahmen der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Meinersen wurde der Bereich in die gemischten Bauflächen einbezogen.
Als nächster Schritt und Voraussetzung für eine Baugenehmigung ist nunmehr die Aufstellung einer Satzung gem. § 34 BauGB durch die Gemeinde Leiferde erforderlich, welche der Grundstückseigentümer mit beiliegendem Schreiben beantragt. Dabei ist einerseits festzulegen, welche bisherigen Flächen des Außenbereiches ergänzt werden sollen und andererseits ein Bereich festzulegen, um klarzustellen, von wo Art und Maß der künftigen neuen Nutzungen abgeleitet werden sollen.
Insofern soll die "Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Hegdfeld Nord" aufgestellt werden. Es wird damit bestimmt, welcher Bereich künftig zum Innenbereich gehören soll. Es wird ferner eine Baugrenze definiert und bestimmt, dass auf jedes neu zu bebauende Grundstück ein heimischer Laubbaum als Ausgleichsmaßnahme zu pflanzen ist. Die Art der zulässigen Nutzungen soll von den vorhandenen Nutzungen im bereits bebauten Teilbereich abgeleitet werden
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragHegdfeld (123 KB) | ||||
2 | GebietsabgrenzungHegdfeld (63 KB) |
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