Vorlage - LEI/2013/121  

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-16-11/3
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
21.05.2013 
7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
11.06.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
AnlageWE-EF  
AnlageHellux  

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      In der Gemeinde Leiferde werden alle Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung, die mit Quecksilberdampflampen bestückt sind, auf LED-Technik umgerüstet.

 

2.      Das Ingenieurbüro A+I Generalingenieur, 38442 Wolfsburg, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit der Maßnahme beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß EU-Richtlinien wurden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel verboten. Zuletzt traf es die 100-Watt-Glühlampe. Die 2005/2009 beschlossene EuP-Direktive (Ökodesign-Anforderungen für Energy-using-Products) betrifft jedoch auch zahlreiche Bereiche der gewerblichen Beleuchtung. Neben dem Aus für die T12-Leuchtstofflampe 2012 ist hier vor allem die Ausphasung der Quecksilberdampflampen zu beachten. Die Energieeffizienzanforderungen an Leuchten und Leuchtmittel bedeuten ab 2013 schrittweise bis 2015 praktisch das komplette Aus für alle HQL-Leuchten. Dies betrifft rund 35 Mio. Leuchten in Europa. Gut die Hälfte dieser 35 Mio. Leuchten wird in der Straßenbeleuchtung eingesetzt, der Rest in der Industrie. Das heißt, diese Leuchtmittel verlieren ihr CE-Zeichen und dürfen nicht mehr verkauft werden. Sie dürfen aber weiterhin eingesetzt werden, solange sie noch auf dem Markt erhältlich sind.

 

Gefördert werden Kommunen und Gemeinden, die mit LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung eine Emissionsminderung von 60 % erzielen. In Bezug auf die Umsetzung einer hocheffizienten Straßenbeleuchtung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen“ hat die Gemeinde vorsorglich einen Antrag an den Projektträger Jülich GmbH (für das Bundesministerium Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) in Berlin gestellt. Bei einer Gesamtbausumme von ca. 377.340 Euro (kalkuliert Februar 2012), beträgt die beantragte Zuwendung 94.335 Euro. Somit müssten durch die Gemeinde noch ca. 283.005 Euro aufgebracht werden.

 

Der Zuwendungsbescheid liegt der Verwaltung seit dem 11.12.2012 vor. Auf Antrag der Verwaltung stimmte der Zuwendungsgeber einer Laufzeitverlängerung von 12 auf 18 Monaten zu. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2013 und endet am 30.09.2014.

 

Die Erstellung des Lampenkatasters hat folgendes Ergebnis geliefert:

Es wurden 475 Leuchtpunkte ermittelt. Davon entfallen auf:

 

Summe der Anzahl Leuchten

 

Vorhandene Leuchtmittel

Menge

HQL 125 (Quecksilberdampf)

411

HQL 80 (Quecksilberdampf)

19

KKL 27W (Kompaktlampe)

8

LED

1

NAV-E 70 (Natriumdampf)

34

NAV-T 70 (Natriumdampf)

2

Gesamtanzahl

475

 

Von diesen 475 Leuchten sollen laut LSW-Gutachten, 430 Stück (alle HQL) auf LED-Technik umgerüstet werden. Für das Umrüsten der Lampenköpfe werden ca. 300.000,00 € und für Projektkosten (Planung, Leistungsverzeichnis-Erstellung und Aktualisierung der Förderanträge) ca. 10.000,00 € (nicht förderfähig), zusammen 310.000,00 €, benötigt.

 

Das bedeutet für die Gemeinde Leiferde, dass für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 155.000 Euro (kalkuliert 188.500 €) bereitgestellt werden müssten. Die Zuwendung würde je nach Baufortschritt auf Anforderung ausgezahlt. 20 % der Zuwendung wird jedoch erst nach Nachweis der 60 %igen Kosteneinsparung erfolgen.

 

Haushaltsmittel stehen unter der Investitionsnummer I031354501 in Höhe von 188.500,00 € ausreichend zur Verfügung.

 

Eine Amortisationsberechnung hat ergeben, dass sich die Investition – durch die Senkung des Energieverbrauches und der geringeren Wartungskosten – ca. im 11. Betriebsjahr rentiert. Die stetige Steigerung der Energiekosten, sowie geringere Unterhaltungskosten sind darin nicht berücksichtigt. Bei günstigeren Varianten amortisiert sich die Umrüstung aber auch schon nach 8 Jahren.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich mit der Umrüstung die Lichtverhältnisse nicht verbessern, da nicht vorgesehen ist, die Abstände zwischen den Straßenlaternen zu optimieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro A+I Generalingenieur zu beauftragen. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ing. Büro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 310.000 Euro, diese Mittel müssen je zur Hälfte für die Jahre 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt werden, also 155.000 €. Investive Haushaltsmittel stehen im Produkt 5450000 (Straßenbeleuchtung) in der Höhe von 188.500,00 € zur Verfügung.

 

Förderfähig sind 25 % der Brutto-Baukosten, sodass mit Einzahlungen in Höhe von ca. 75.000 € gerechnet werden kann (Projektträger Jülich). Dabei werden je 30.000 Euro für die Jahre 2013 und 2014 an Fördergelder zurückfließen. Die restlichen 20 % (15.000 Euro) werden erst nach Nachweis der 60 %-igen Kosteneinsparung erfolgen.

 

 

 

 

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren für die Investition sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt jährliche Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 12.400,00 €, sowie Sonderpostenauflösungserträge in Form von Fördermitteln in Höhe von 3.000,00 € für die Beleuchtung vorzusehen, sodass eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 9.400,00 € verbleibt.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 2.000,00 Euro einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

 

LED-Beleuchtung we-ef

LED-Beleuchtung Hellux

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageWE-EF (393 KB)      
Anlage 2 2 AnlageHellux (80 KB)      
Stammbaum:
LEI/2013/121   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2013/121-01   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; hier: Errichtung von zusätzlichen Lichtpunkten   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
LEI/2013/121-03   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik hier: Aufhebung des Beschlusses über die Nachtabschaltung   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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