Vorlage - HIL/2013/113  

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-16-11/2
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
22.05.2013 
5. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
10.06.2013 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zurückgestellt     
02.10.2013 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zurückgestellt     
Anlagen:
AnlageWE-EF  
AnlageHellux  

Beschlussvorschlag:

 

Verwaltungsseitig wird das Lampenkataster vorgestellt. Die weitere Verfahrensweise wird gemeinsam in der Sitzung erarbeitet.

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß EU-Richtlinien wurden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel verboten. Zuletzt traf es die 100-Watt-Glühlampe. Die 2005/2009 beschlossene EuP-Direktive (Ökodesign-Anforderungen für Energy-using-Products) betrifft jedoch auch zahlreiche Bereiche der gewerblichen Beleuchtung. Neben dem Aus für die T12-Leuchtstofflampe 2012 ist hier vor allem die Ausphasung der Quecksilberdampflampen zu beachten. Die Energieeffizienzanforderungen an Leuchten und Leuchtmittel bedeuten ab 2013 schrittweise bis 2015 praktisch das komplette Aus für alle HQL-Leuchten. Dies betrifft rund 35 Mio. Leuchten in Europa. Gut die Hälfte dieser 35 Mio. Leuchten wird in der Straßenbeleuchtung eingesetzt, der Rest in der Industrie. Das heißt, diese Leuchtmittel verlieren ihr CE-Zeichen und dürfen nicht mehr verkauft werden. Sie dürfen aber weiterhin eingesetzt werden, solange sie noch auf dem Markt erhältlich sind.

 

Gefördert werden Kommunen und Gemeinden, die mit LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung eine Emissionsminderung von 60 % erzielen. In Bezug auf die Umsetzung einer hocheffizienten Straßenbeleuchtung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen“ hat die Gemeinde vorsorglich einen Antrag an den Projektträger Jülich GmbH (für das Bundesministerium Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) in Berlin gestellt. Bei einer Gesamtbausumme von ca. 277.400 Euro (kalkuliert Februar 2012), beträgt die beantragte Zuwendung 69.350 Euro. Somit müssten durch die Gemeinde noch ca. 208.050 Euro aufgebracht werden.

Der Zuwendungsbescheid liegt der Verwaltung seit dem 11.12.2012 vor. Auf Antrag der Verwaltung stimmte der Zuwendungsgeber einer Laufzeitverlängerung von 12 auf 18 Monaten zu. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2013 und endet am 30.09.2014.

 

Die Erstellung des Lampenkatasters hat folgendes Ergebnis geliefert:

 

 

 

 

 

 

Kalkuliert waren 345 Leuchtpunkte, tatsächlich sind es 295 Leuchtpunkte. Davon entfallen auf:

 

Summe der Anzahl Leuchten

 

Vorhandene Leuchtmittel .

Menge

HQL 125 (Quecksilberdampf)

26

HQL 50 (Quecksilberdampf)

1

HQL 80 (Quecksilberdampf)

172

LED 36W

18

LED 50/30

1

LL 40W (Neon)

2

NAV-E 70 (Natriumdampf)

26

NAV-T 70 (Natriumdampf)

5

U 40W (Neon)

7

U 65W (Neon)

37

Gesamtanzahl

295

 

 

Von diesen 295 Leuchten sollen laut LSW-Gutachten, 262 Stück (199 St. HQL, 26 St. NAV-E70, 37 St. U 65W) auf LED-Technik umgerüstet werden. Für das Umrüsten der Lampenköpfe werden ca. 180.000,00 € und für Projektkosten (Planung, Leistungsverzeichnis-Erstellung und Aktualisierung der Förderanträge) ca. 10.000,00 € (nicht förderfähig), zusammen 190.000,00 €, benötigt.

 

Das bedeutet für die Gemeinde Hillerse, dass für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 95.000 Euro (kalkuliert 140.000 €) bereitgestellt werden müssten. Die Zuwendung würde je nach Baufortschritt auf Anforderung ausgezahlt. 20 % der Zuwendung wird jedoch erst nach Nachweis der 60 %igen Kosteneinsparung erfolgen.

 

Haushaltsmittel stehen unter der Investitionsnummer I021354505 in Höhe von 50.000,00 € zur Verfügung. Um die komplette Förderung in Anspruch zu nehmen, ist es sinnvoll, weitere 45.000,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Amortisationsberechnung hat ergeben, dass sich die Investition – durch die Senkung des Energieverbrauches und der geringeren Wartungskosten – ca. im 11. Betriebsjahr rentiert. Die stetige Steigerung der Energiekosten, sowie geringere Unterhaltungskosten sind darin nicht berücksichtigt. Bei günstigeren Varianten amortisiert sich die Umrüstung aber auch schon nach 8 Jahren.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich mit der Umrüstung die Lichtverhältnisse nicht verbessern, da nicht vorgesehen ist, die Abstände zwischen den Straßenlaternen zu optimieren.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschlussvorschlag und somit die finanziellen Auswirkungen werden erst in der Sitzung erarbeitet.

 


Anlage/n:

 

LED-Beleuchtung WE-EF

LED-Beleuchtung Hellux

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AnlageWE-EF (393 KB)      
Anlage 2 2 AnlageHellux (80 KB)      
Stammbaum:
HIL/2013/113   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2013/113-01   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2013/113-02   Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik; hier: Auftragsvergabe   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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