Vorlage - MUE/2013/148  

Betreff: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-16-11/5
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
28.05.2013 
7. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
12.06.2013 
9. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) zurückgestellt     
18.09.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
LED-Beleuchtungwe-ef  
LED-BeleuchtungHELLUX  

Beschlussvorschlag:

 

Verwaltungsseitig wird das Lampenkataster vorgestellt. Die weitere Verfahrensweise wird gemeinsam in der Sitzung erarbeitet.

 

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß EU-Richtlinien wurden schrittweise bestimmte, ineffiziente Leuchtmittel verboten. Zuletzt traf es die 100 Watt-Glühlampe. Die 2005/2009 beschlossene EuP-Direktive (Ökodesign-Anforderungen für Energy-using-Products) betrifft jedoch auch zahlreiche Bereiche der gewerblichen Beleuchtung. Neben dem Aus für die T12-Leuchtstofflampe 2012 ist hier vor allem die Ausphasung der Quecksilberdampflampen zu beachten. Die Energieeffizienzanforderungen an Leuchten und Leuchtmittel bedeuten ab 2013 schrittweise bis 2015 praktisch das komplette Aus für alle HQL-Leuchten. Dies betrifft rund 35 Mio. Leuchten in Europa. Gut die Hälfte dieser 35 Mio. Leuchten wird in der Straßenbeleuchtung eingesetzt, der Rest in der Industrie. Das heißt, diese Leuchtmittel verlieren ihr CE-Zeichen und dürfen nicht mehr verkauft werden. Sie dürfen aber weiterhin eingesetzt werden, solange sie noch auf dem Markt erhältlich sind.

 

Gefördert werden Kommunen und Gemeinden, die mit LED-Technik in der Straßen- und Außenbeleuchtung eine Emissionsminderung von 60 % erzielen. In Bezug auf die Umsetzung einer hocheffizienten Straßenbeleuchtung im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen, sozialen und kulturellen Einrichtungen“ hat die Gemeinde vorsorglich einen Antrag an den Projektträger Jülich GmbH (für das Bundesministerium Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) in Berlin gestellt. Bei einer Gesamtbausumme von ca. 518.440 Euro (kalkuliert Februar 2012), beträgt die beantragte Zuwendung 129.610 Euro. Somit müssten durch die Gemeinde noch ca. 388.830 Euro aufgebracht werden.

 

Der Zuwendungsbescheid liegt der Verwaltung seit dem 11.12.2012 vor. Auf Antrag der Verwaltung stimmte der Zuwendungsgeber einer Laufzeitverlängerung von 12 auf 18 Monaten zu. Die Laufzeit beginnt am 01.04.2013 und endet am 30.09.2014.

 

 

 

 

 

 

 

Die Erstellung des Lampenkatasters hat folgendes Ergebnis geliefert:

 

Kalkuliert waren 645 Leuchtpunkte, tatsächlich sind es 295 Leuchtpunkte. Davon entfallen auf:

 

Summe der Anzahl Leuchten

 

Vorhandene Leuchtmittel

Menge

2x 36 W

1

Halog.500W

1

HQL 125

240

HQL 250

1

HQL 50

4

HQL 80

114

LED 33W

6

LED 46 W

5

LED 51 W

1

LED 65 W

1

LED Fortimo

4

Leucht.58W

14

NAV-E 50

3

NAV-E 70

41

NAV-T 70

14

OK-Light33W

1

OK-Light44W

1

SON 68 W

1

SON T 70W

21

SON-T 70W

9

U 40 W

1

U 58 W

20

U 65 W

6

Gesamtanzahl

510

 

Von diesen 510 Leuchten sollen laut LSW-Gutachten, 359 Stück Quecksilberdampflampen (HQL) auf LED-Technik umgerüstet werden. Für das Umrüsten der Lampenköpfe werden ca. 255.000,00 € und für Projektkosten (Planung, Leistungsverzeichnis-Erstellung und Aktualisierung der Förderanträge) ca. 10.000,00 € (nicht förderfähig), zusammen 265.000,00 €, benötigt.

 

Das bedeutet für die Gemeinde Müden (Aller), dass für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 jeweils 132.500 Euro (kalkuliert 260.000 €) bereitgestellt werden müssten. Die Zuwendung würde je nach Baufortschritt auf Anforderung ausgezahlt. 20 % der Zuwendung wird jedoch erst nach Nachweis der 60 %igen Kosteneinsparung erfolgen.

 

Haushaltsmittel stehen unter der Investitionsnummer I051354502 in Höhe von 40.000,00 € zur Verfügung. Um die komplette Förderung in Anspruch zu nehmen, ist es sinnvoll, weitere 92.500,00 € überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Eine Amortisationsberechnung hat ergeben, dass sich die Investition – durch die Senkung des Energieverbrauches und der geringeren Wartungskosten – ca. im 11. Betriebsjahr rentiert. Die stetige Steigerung der Energiekosten, sowie geringere Unterhaltungskosten sind darin nicht berücksichtigt. Bei günstigeren Varianten amortisiert sich die Umrüstung aber auch schon nach 8 Jahren.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass sich mit der Umrüstung die Lichtverhältnisse nicht verbessern, da nicht vorgesehen ist, die Abstände zwischen den Straßenlaternen zu optimieren.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro A + I Generalingenieur zu beauftragen. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ing. -Büro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Beschlussvorschlag und somit die finanziellen Auswirkungen werden erst in der Sitzung erarbeitet.

 

 


Anlage/n:

LED-Beleuchtung WE-EF

LED-Beleuchtung Hellux

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 LED-Beleuchtungwe-ef (393 KB)      
Anlage 2 2 LED-BeleuchtungHELLUX (80 KB)      
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