Vorlage - HIL/2013/119  

Betreff: Einrichtung einer Dunkelampel im Bereich der Hauptstraße in Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30-
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
10.06.2013 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag der SPD-Fraktion  

Beschlussvorschlag:

 

In Hillerse auf der Hauptstraße im Bereich zwischen Bäckerei Grete und dem Eingang zum Friedhof wird unter Voraussetzung der nötigen Zustimmung des Straßenbaulastträgers und der Straßenverkehrsbehörde eine Bedarfsampel errichtet.

 

Im Haushalt 2013 der Gemeinde Hillerse werden die Kosten in Höhe von 15.000,00 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die tatsächliche Höhe der Kosten kann erst nach Entscheidung über die rechtlichen und baulichen Möglichkeiten festgestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

Unabhängig von der Entscheidung über eine Verkehrszählung hat die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Hillerse mit Email vom 23.05.2013 einen Antrag auf Errichtung einer Bedarfsampel auf der Hauptstraße im Bereich zwischen Bäckerei Grete und dem Eingang zum Friedhof gestellt. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Straßenbaulastträger der Hauptstraße (L 320) ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Wolfenbüttel, sie muss für alle geplanten Maßnahmen ihre Zustimmung geben.

 

Nach Rücksprache mit dem Fachbereichsleiter der Landesbehörde kommt ein möglicher Bau einer Querung auf Kosten der Landesbehörde nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen dafür nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FÜG 2001) erfüllt sind. Für alle Querungshilfen sind bestimmte Anzahlen von Fußgängern im Verhältnis zu Kraftfahrzeugen innerhalb einer Stunde erforderlich. Hierfür wäre eine manuelle Zählung erforderlich, die nach Beschluss des Gemeinderates durchgeführt würde.

Zur Feststellung, wie viele Fahrzeuge in welchen Zeiträumen die Hauptstraße an der o. a. Stelle passieren, kann eine Verkehrsmessung durchgeführt werden.

Sollten diese vorgeschriebenen Zahlen nicht erreicht werden, ist unter bestimmten Voraussetzungen der Bau einer Querungshilfe auf Kosten der Gemeinde möglich.

Die Kosten für einen Fußgängerüberweg mit Insel in der Straßenmitte betragen nach Auskunft des Straßenbaulastträgers bei grober Schätzung ca. 40.000,00 .

 

Als Querungshilfe könnte auch eine Dunkelampel in Frage kommen. Im Gegensatz zu einer standardmäßigen Lichtzeichenanlage springt eine Dunkel- oder auch Bedarfsampel nur an, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer vorher auf den Signalknopf drückt.


Die Kosten für eine Dunkelampel hängen von den straßenbaulichen Gegebenheiten ab, das heißt, wie die Seitenräume gestaltet sind und welche baulichen Maßnahmen daher erforderlich werden (Kosten für die Dunkelampel in Leiferde, Volkser Straße aus 2009 ca. 15.000,00 ).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Finanzhaushalt wird im Haushaltsjahr mit der entsprechenden Auszahlung belastet (Investition).

 

Der Ergebnishaushalt wird mit Aufwendungen in Form von Abschreibungen über die Nutzungsdauer von 18 Jahren gleichmäßig belastet.

 


Anlage/n:

Antrag der SPD-Fraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Fraktion (122 KB)      
Stammbaum:
HIL/2013/119   Einrichtung einer Dunkelampel im Bereich der Hauptstraße in Hillerse   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
HIL/2013/119-01   Standortfestlegung der Dunkelampel im Bereich der Hauptstraße in Hillerse; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 02.08.2013   Fachbereich 30 - Ordnung   Beschlussvorlage
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