Vorlage - MEI/2013/096-03
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage aufgeführt.
b) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt den Bebauungsplan „Leiferder Weg“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift, zugleich „Sondergebiet Einzelhandel“, 2. Änderung, Gemeindeteil Meinersen, aufgrund des § 10 (1) BauGB und der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sowie des § 58 NKomVG als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 (2) BauGB.
c) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Leiferder Weg“, 1. Änderung, mit örtlicher Bauvorschrift, zugleich „Sondergebiet Einzelhandel“, 2. Änderung, Gemeindeteil Meinersen.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Meinersen beabsichtigt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Leiferder Weg“ sowie Ergänzung einer örtlichen Bauvorschrift und zugleich die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Einzelhandel“, um im Einmündungsbereich von der „Gifhorner Straße“ in das Baugebiet „Leiferder Weg“ die Errichtung eines Drogeriemarktes und eines Bürohauses zu ermöglichen. Das zuvor festgesetzte „allgemeine Wohngebiet“ wird in ein „Mischgebiet“ umgewandelt und so die interne Erschließung vom Einkaufszentrum her ermöglicht.
Um dem Drogeriemarkt einen zeitnahen Baubeginn zu ermöglichen, wurde beschlossen, die Änderung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.
Auf die Beschlussvorlagen Nr. MEI/2013/096, MEI/2013/096-01 und MEI/2013/096-02 wird verwiesen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes der Innenentwicklung hat vom 06.05.2013 bis 07.06.2013 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.
Nach Prüfung der Stellungnahmen und Anregungen kann der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | LeiferderWeg1ÄndStellungnahmen (64 KB) | ||||
2 | LeiferderWeg1ÄndGebietsabgrenzung (73 KB) | ||||
3 | LeiferderWeg1ÄndBPlan (518 KB) | ||||
4 | LeiferderWeg1ÄndPlanzeichenerklärung (161 KB) | ||||
5 | LeiferderWeg1ÄndTextlFestsetzungen (305 KB) | ||||
6 | LeiferderWeg1ÄndÖBV (253 KB) | ||||
7 | LeiferderWeg1ÄndBegründung (736 KB) |