Vorlage - SGM/2013/266
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Ausschussbesetzung fest:
Jugendausschuss
Als Nachfolger/in für Frau Katja Schacht wird:
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als Mitglied im Jugendausschuss benannt.
Sachverhalt:
Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.
Scheidet ein Ratsmitglied aus dem Rat aus, so verliert es gleichzeitig sein Ausschusssitz, den die entsprechende Fraktion oder Gruppe entsprechend § 71 Abs. 9 Nr. 2 umgehend neu zu besetzen hat.
Frau Katja Schacht war Mitglied im Jugendausschuss.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Gemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage SGM_2013_266 (165 KB) |