Vorlage - SGM/2013/267  

Betreff: Pflichtenbelehrung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.10.2013 
10. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage SGM_2013_267  

Sachverhalt:

 

Der Samtgemeindebürgermeister belehrt das Samtgemeinderatsmitglied

 

Ulf Neumann

 

über die Pflichten nach § 40 bis 42 NKomVG.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Diese Belehrung ist nach § 54 Abs. 3 NKomVG auch für Ratsmitglieder vorgeschrieben.

 

Die Belehrung ist von dem Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbots (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbots (§ 42NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage SGM_2013_267 (136 KB)      
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