Vorlage - LEI/2010/013
|
|
Beschlussvorschlag:
a) Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller wird eine Teilfläche des Flurstückes 297/10 der Flur 8, Gemarkung Leiferde, in Größe von rund 1.000 m² als „gemischte Baufläche“ ausgewiesen (Fläche 1),
alternativ
b) wird eine Teilfäche der Flurstücke 283/2, 284/2, 667/285, 668/285 und 289/1 der Flur 8 in Größe von rund 7.000 m² als „gemischte Baufläche/Wohnbaufläche“ ausgewiesen (Fläche 2).
Sachverhalt:
Der Vorlage liegt der Antrag des Grundstückseigentümers zu a) bei, der das neu zu bildende Grundstück seiner Tochter übertragen möchte.
Der Kartenausschnitt macht deutlich, dass infolge der Ortsrandlage im Falle einer positiven Entscheidung genau der Argumentation der Genehmigungsbehörde Vorschub geleistet würde, nämlich, dass eine „fingerartige bauliche Entwicklung in die freie Landschaft“ zu vermeiden sei.
Zur Arrondierung der Ortslage wäre die Alternativfläche besser geeignet, hier könnten vorerst 6 – 7 Baugrundstücke geschaffen werden, was bei der derzeitigen Nachfrage auch realistisch erscheint.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergäben sich vorerst für die Gemeinde nicht.
Anlage/n:
Übersichtsplan Fläche 1 und 2
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan Fläche 1 und 2 (521 KB) |