Vorlage - LEI/2010/014
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Beschlussvorschlag:
Eine Teilfläche des Flurstückes 12/1 der Flur 4, Gemarkung Dalldorf (Fläche 1), ist in die noch aufzustellende Abrundungssatzung am „Schwülper Weg“ (Fläche 2) einzubeziehen.
Voraussetzung ist die Übernahme der Verfahrenskosten durch den Antragsteller.
Sachverhalt:
Der Antrag, durch entsprechende Bauleitplanung die beabsichtigte Bebauung zu ermöglichen, ist der Vorlage beigefügt.
Die Fläche 1 ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebietsfläche dargestellt, anlässlich einer Bauvoranfrage hat der Landkreis Gifhorn die Möglichkeit der Bebauung aber verneint mit dem Hinweis, dass es sich um eine Außenbereichsfläche handelt. Eine entsprechende Bauleitplanung sei notwendig.
Die aktuell im Verfahren befindliche Flächennutzungsplanänderung sieht für die Fläche 2 eine Darstellung als gemischte Baufläche vor, um sie bebauen zu können, ist der Erlass einer Abrundungssatzung erforderlich.
Sofern beabsichtigt ist, dem Bauwunsch auf der Fläche 1 zu entsprechen, könnte dieser Teilbereich des Hofgrundstücks als weiterer Geltungsbereich in die Satzung einbezogen werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für die Gemeinde nicht.
Anlage/n:
Übersichtsplan
Auszug F-Plan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersichtsplan (263 KB) | ||||
2 | AuszugF-Plan (339 KB) |