Vorlage - MUE/2010/020
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt über die während der öffentlichen Auslegung fristgemäß vorgebrachten Anregungen – wie in der Zusammenstellung dargelegt –, soweit nicht zu den einzelnen eingegangenen Stellungnahmen bereits Beschlüsse erforderlichen waren und auch gefasst wurden.
b) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt den Bebauungsplan „Am Friedhof“, 1. Änderung im Gemeindeteil Müden (Aller) gemäß § 40 NGO i. V. m. § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen nach § 3 Absatz 2 BauGB.
c) Der Rat der Gemeinde Müden (Aller) beschließt die Begründung zum Bebauungsplan „Am Friedhof“, 1. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller).
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Am Friedhof“ ist seit dem 30.04.1981 rechtsverbindlich. Für das Grundstück „Eichenkamp 6 (Flurstück 45/8 – Ecke Friedhofsweg/Eichenkamp) wurde seinerzeit eine Festsetzung getroffen, die die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung des Feuerwehrgerätehauses westlich des Spielplatzes schaffte. Der Standort für die Feuerwehr wird an dieser Stelle nicht mehr benötigt. Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die Festsetzung „Feuerwehr“ aufgehoben und für das Grundstück nunmehr als Nutzungsart „Dorfgebiete – eingeschränkt“ (MDe - § 5 BauNVO) festgesetzt wird.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Zusammenstellung Stellungnahmen (Anlage 1)
Übersichtsplan (Anlage 2)
B-Planentwurf (Anlage 3)
Begründung (Anlage 4)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage1Zusammenstellung (192 KB) | ||||
2 | Anlage2Übersichtsplan (348 KB) | ||||
3 | Anlage3BPlanentwurf (510 KB) | ||||
4 | Anlage4Begründung (339 KB) |