Vorlage - SGM/2013/274
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Sachverhalt:
Das Ratsmitglied
Ulf Neumann
wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG wird das neue Ratsmitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Die Verpflichtung kann
a) entweder per Handschlag oder
b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2013_274 (122 KB) |