Vorlage - SGM/2013/274  

Betreff: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
01.10.2013 
10. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2013_274  

Sachverhalt:

 

Das Ratsmitglied

 

Ulf Neumann

 

wird vom Samtgemeindebürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG wird das neue Ratsmitglied des Samtgemeinderates vom Samtgemeindebürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Die Verpflichtung kann

 

a) entweder per Handschlag oder

b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben
    nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
    beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2013_274 (122 KB)      
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