Vorlage - MUE/2013/172  

Betreff: Bebauungsplan "Am Friedhof", 2. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:61-26-01/40
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
05.09.2013 
8. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
18.09.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Am Friedhof 2 Änd Gebietsabgrenzung  
Am Friedhof 2 Änd Parzell u BPlan  

Beschlussvorschlag:

 

1.              Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Am Friedhof, 2. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller), beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.

 

2.              Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig, beauftragt.

 

3.              Gemäß § 13 (3) Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 (1) und § 3 (1) BauGB abzusehen.

 

4.              Der Plan wird gemäß § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

5.              Gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan Am Friedhof, 2. Änderung, beschlossen. Gleichzeitig werden gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.

 

6.              Im Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages wird der Antragsteller zur Kostenübernahme der Planungs- und Folgekosten verpflichtet.

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Friedhofsoll im Rahmen einer zweiten Änderung eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Ein entsprechender Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Gemeinde vor.

 

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Am Friedhofwaren zwischen der Carsten-Schulte-Straßeund der Hauptstraße 6seinerzeit nur sehr knapp bemessene Baufenster durch Baugrenzen definiert worden.

 

 

 

Um im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl eine Nachverdichtung zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, die Baugrenzen miteinander zu verbinden. Dabei handelt es sich um eine Planung, die der Innenentwicklung dient. Insofern wird die Änderung als Bebauungsplan der Innenentwicklunggemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren entwickelt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die direkte vertragliche Regelung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem beauftragten Planungsbüro entstehen der Gemeinde Müden (Aller) keine Kosten.

 

 


Anlage/n:

Gebietsabgrenzung

Parzellierung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Am Friedhof 2 Änd Gebietsabgrenzung (104 KB)      
Anlage 2 2 Am Friedhof 2 Änd Parzell u BPlan (318 KB)      
Stammbaum:
MUE/2013/172   Bebauungsplan "Am Friedhof", 2. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller)   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MUE/2013/172-01   Bebauungsplan "Am Friedhof", 2. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller) - Satzungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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