Vorlage - MUE/2013/172
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Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund der §§ 1 (3) und 2 (1) BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Friedhof“, 2. Änderung, Gemeindeteil Müden (Aller), beschlossen. Der Plan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt werden.
2. Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Waisenhausdamm 7, 38100 Braunschweig, beauftragt.
3. Gemäß § 13 (3) Nr. 1 BauGB wird beschlossen, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 4 (1) und § 3 (1) BauGB abzusehen.
4. Der Plan wird gemäß § 13 (3) Satz 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.
5. Gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB wird die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Nr. 2 BauGB für den Bebauungsplan „Am Friedhof“, 2. Änderung, beschlossen. Gleichzeitig werden gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beteiligt.
6. Im Rahmen des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages wird der Antragsteller zur Kostenübernahme der Planungs- und Folgekosten verpflichtet.
Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Friedhof“ soll im Rahmen einer zweiten Änderung eine Nachverdichtung ermöglicht werden. Ein entsprechender Antrag des Grundstückseigentümers liegt der Gemeinde vor.
Im rechtskräftigen Bebauungsplan „Am Friedhof“ waren zwischen der „Carsten-Schulte-Straße“ und der „Hauptstraße 6“ seinerzeit nur sehr knapp bemessene Baufenster durch Baugrenzen definiert worden.
Um im Rahmen der zulässigen Grundflächenzahl eine Nachverdichtung zu ermöglichen, ist es erforderlich, den Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, die Baugrenzen miteinander zu verbinden. Dabei handelt es sich um eine Planung, die der Innenentwicklung dient. Insofern wird die Änderung als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren entwickelt.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die direkte vertragliche Regelung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem beauftragten Planungsbüro entstehen der Gemeinde Müden (Aller) keine Kosten.
Anlage/n:
Gebietsabgrenzung
Parzellierung
Bebauungsplan
Planzeichenerklärung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Am Friedhof 2 Änd Gebietsabgrenzung (104 KB) | ||||
2 | Am Friedhof 2 Änd Parzell u BPlan (318 KB) |
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