Vorlage - MUE/2013/175  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für den Wirtschaftsweg zum Klärwerk in Flettmar
hier: Aufwandsspaltung
- Tischvorlage-
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
18.09.2013 
10. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Verteilung Straßenbaubeitrag  
Lageplan Abrechnungsgebiet  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet des Wirtschaftsweges zum Klärwerk in Flettmar wird nach § 8 der Straßenbaubeitragsatzung eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

-Verbesserung der Fahrbahn –

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen von der Baumaßnahme betroffen sind, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung zur selbstständigen Abrechnung der Aufwendungen notwendig.

.

Die Kosten der Baumaßnahmen und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 21.02.2013 dargelegt.

 

Im Rahmen der bereits begonnenen Straßenbaumaßnahme liegt der Gemeinde noch keine Schlussrechnung vor. Insoweit wird bei den finanziellen Auswirkungen unverändert auf das in der Anliegerversammlung vorgestellte Zahlenwerk Bezug genommen – siehe auch Anlage. Nach Abzug der EU Fördermittel wird der verbleibende Aufwand nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde wie folgt aufgeteilt:

 

Anteil Gemeinde, 25 v.H.

Anteil Anlieger, 75 v.H.

 

Für das Abrechnungsgebiet dieses Wirtschaftsweges besteht die Besonderheit, dass von dieser beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme  nicht nur Grundstücke in der Gemarkung Flettmar, sondern auch gebietsfremde Parzellen in der Gemarkung Langlingen bevorteilt werden. Nach der geltenden Rechtslage sind diese gemeindefremden Grundstücke in das Abrechnungsgebiet mit einzubeziehen, sind aber nicht mit Straßenbaubeiträgen zu belasten, weil der Geltungsbereich der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde nur im eigenen Gemeindegebiet Anwendung finden kann.

Dieser Aufwand ist allein von der Gemeinde Müden (Aller) zu tragen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 32.700,00 EUR (Anliegeranteil 37.700,00 EUR abzüglich 5.000,00 EUR Straßenbaubeiträge für gebietsfremde Grundstücke in der Gemarkung Langlingen).

 

Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (1.308,00 EUR/ Jahr).

 

 


Anlage/n:

 

Verteilung Straßenbaubeitrag

Lageplan Abrechnungsgebiet

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verteilung Straßenbaubeitrag (185 KB)      
Anlage 2 2 Lageplan Abrechnungsgebiet (227 KB)      
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