Vorlage - SGM/2013/278  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Gemeindeverbindungsstraße "Päser Kirchweg" in Ahnsen/ Seershausen

hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:22 53 10/10
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
01.10.2013 
10. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet der Gemeindeverbindungsstraße „Päser Kirchweg“ in Ahnsen/ Seershausen wird nach § 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Samtgemeinde Meinersen - Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

-Verbesserung der  Fahrbahn –

 

beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Da außer der Fahrbahn keine weiteren Teileinrichtungen von der Baumaßnahme betroffen sind, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung zur selbständigen Abrechnung der Aufwendungen zwingend notwendig.

 

Die Samtgemeinde Meinersen erhebt Straßenbaubeiträge für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung Ihrer Gemeindeverbindungsstraßen.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 13.02.2013 dargelegt.

 

Nach der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich folgendes Verteilungsverhältnis:

 

Samtgemeinde 70 v.H.

Anlieger            30 v.H.

 

Das durchgeführte Ausschreibungsverfahren hat eine günstige Preisgestaltung ergeben. Da eine Schlussrechnung für die Baumaßnahme noch fehlt, wird bei den finanziellen Auswirkungen unverändert auf das in der Anliegerversammlung vorgestellte Zahlenwerk Bezug genommen.

 

 

 

 

Die Straßenbaumaßnahme wird von der LGLN Braunschweig mit Zuwendungen des Landes Niedersachsen zur Förderung der Infrastruktur nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) bezuschusst.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 59.400,00 EUR.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn von 25 Jahren werden die Straßenbaubeiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (2.376,00 EUR/ Jahr).

 

 


Anlage/n:

Keine

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