Vorlage - SGM/2013/288  

Betreff: Turn- und Sportverein Hillerse von 1905 e.V.; Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes auf dem Hillerser Sportgelände Am Sportweg
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2013 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
TSVHillerse_Antragvom03_10_2013  
Präsentation vom TSV - Zuschuss Kunstrasen (2)  

Beschlussvorschlag:


Sachverhalt:

 

Der JFV Kickers Hillerse/Leiferde/Volkse-Dalldorf hat seine Jugendarbeit intensiviert, so dass die Kapazitäten bezüglich der Trainings- und Spielzeiten nahezu erschöpft sind.  Es sind 46 größtenteils ehrenamtliche Personen für zwischenzeitlich 284 Kinder und Jugendliche zuständig, die in 16 Mannschaften spielen.

 

Ein Kunstrasenplatz leidet im Gegensatz zu einem Rasenplatz selbst bei einer Nutzung von ca. 2000 Stunden im Jahr unter keinem Qualitätsverlust. Die Folgekosten würden sich langfristig minimieren. Auch eine Nutzung im Frühjahr, Herbst und Winter wäre dann gewährleistet, so dass die Betreuer jährlich über 10.000 Arbeitsstunden ableisten könnten. Der TSV Hillerse ist bereit, umfangreiche Eigenleistungen zu erbringen

 

Die Umsetzung des Projektes hat ein Gesamtvolumen von 450.000 EUR.  Es wird auf den beigefügten Antrag inkl. Vorstellung des Projektes verwiesen (siehe Anlage).

 

Der TSV Hillerse von 1905 e. V. stellt mit Schreiben vom 03.10.2013 einen Zuschussantrag an die Samtgemeinde Meinersen zur Errichtung eines Kunstrasenplatzes (B-Platz) auf dem Sportplatzgelände. Der Verein kalkuliert mit einer Zuschusssumme von je 100.000 EUR von der Gemeinde Hillerse und der Samtgemeinde Meinersen, um das Projekt realisieren zu können.

 

Der Gemeinderat Hillerse hat in seiner Sitzung am  02.10.2013 mit Beschlussvorlage Nr.: HIL/2013/111 den Beschluss gefasst, den Zuschuss i. H. v. 100.000 EUR zu gewähren.

 

Bei der zu erfüllenden Aufgabe (Sport- und Vereinsförderung) handelt es sich gem.  § 4 und § 5 (1) Nr. 1 NKomVG um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises. Dazu gehören für die Gemeinde alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft.

 

Zum eigenen Wirkungskreis der Samtgemeinde gehören gem. § 5 (1) Nr. 2 NKomVG die Aufgaben, die diese nach § 98 Abs. 1 Sätze 1 und 2 NKomVG für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllen.

 

Der Aufgabenbereich Sport- und Vereinsförderung unterliegt nicht dem Aufgabenkatalog des § 98 NKomVG. Demzufolge liegt hier eindeutig die alleinige Zuständigkeit der Gemeinde Hillerse vor.

 

Mangels erforderlicher Zuständigkeit der Samtgemeinde fehlt demzufolge auch eine Rechtsgrundlage für die Prüfung bzw. Gewährung eines entsprechenden Zuschusses. Es wird vorgeschlagen, den Antrag des TSV Hillerse vom 03.10.2013 wegen fehlender Zuständigkeit abzulehnen.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Sofern der Beschlussvorschlag realisiert wird, entstehen der Samtgemeinde Meinersen keine Kosten.

 


Anlage/n:

- Zuschussantrag vom 03.10.2013

- Vorstellung des Projektes (Powerpoint-Präsentation)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TSVHillerse_Antragvom03_10_2013 (618 KB)      
Anlage 2 2 Präsentation vom TSV - Zuschuss Kunstrasen (2) (4259 KB)      
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