Vorlage - SGM/2013/293  

Betreff: Erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2013 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
geprüfte Erste Eröffnungsbilanz  
Prüfbericht  

Beschlussvorschlag:

 

Die erste Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Meinersen nebst ihrer Anhänge und Anlagen

in der vorgelegten Form wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Samtgemeinde Meinersen hat zum 01.01.2010 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik umgestellt auf die „doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik). Somit greifen nunmehr die Bestimmungen der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung, der GemHKVO.

Nach Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung

gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommunalen Körperschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, vom Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.

 

Für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig.

Als besonders langwierig und zeitaufwändig hat sich die Erfassung und spätere Bewertung

des Vermögens dargestellt, da eine Vermögensübersicht nicht vorhanden war.

Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungen wurde Gebrauch gemacht.

Näheres hierzu kann dem Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 2010 entnommen werden, ebenso den dazugehörigen Anlagen (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Schuldenübersicht).

 

Nach mehrmaligen Rücksprachen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde die endgültige Eröffnungsbilanz der Samtgemeinde Meinersen im Zeitraum vom 27.06.2011 bis zum 01.07.2013 (mit Unterbrechungen) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft.

 

Es ergaben sich lediglich folgende Anmerkungen:

-          zu den Gebäuden, hier wurde die Realschule um ca. 12.700 € zu hoch bewertet.

-          zu den Lizenzen, hier muss der Betrag um 341,38 € herunter korrigiert werden

-          alle relevante Gegenstände waren bilanziert, lediglich die Bilanzpositionen sind strittig

 

Alle Beanstandungen werden in der nächsten Bilanz korrigiert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren

 

 


Anlage/n:

 

geprüfte Bilanz

Prüfbericht des RPA

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geprüfte Erste Eröffnungsbilanz (3252 KB)      
Anlage 2 2 Prüfbericht (6301 KB)      
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