Vorlage - MEI/2013/166
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Beschlussvorschlag:
- Dem Antrag der Dorfgemeinschaft Ohof e.V. vom 21.03.2013 auf Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses wird nicht zugestimmt. Der Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € wird nicht erhöht.
- Für eine weitere Beratung zum einmaligen Bauunterhaltungskostenzuschuss hat die Dorfgemeinschaft Ohof e.V. für die geplanten Bauunterhaltungsmaßnahmen eine genaue Kostenkalkulation oder Kostenvoranschlag vorzulegen.
Sachverhalt:
Die Dorfgemeinschaft Ohof e.V. erhält entsprechend des Überlassungsvertrages vom 31.08.2009 einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 3.500,00 €.
Entsprechend § 4 Abs. 2 des Überlassungsvertrages kann eine Überprüfung der Zuschüsse nach Ablauf von 3 Jahren erfolgen. Die erforderlichen Abrechnungen der letzten 2 Jahre sind von der Dorfgemeinschaft vorgelegt worden. Die Verwaltung hat daraus eine einheitliche Übersicht/Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben aus 2011 und 2012 erstellt (siehe Anlage). Aus den beigefügten Gegenüberstellungen der Einnahmen und Ausgaben ergibt sich ein Überschuss.
Die Dorfgemeinschaft Ohof e.V. hat mit Schreiben vom 21.03.2013 - in der Anlage beigefügt - eine Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses beantragt. In Zukunft muss der Verein mit weniger Einnahmen rechnen. Das hängt damit zusammen, dass bezüglich der Vermietung des Dorfgemeinschaftshauses in größerem Umfang Rücksicht auf die Nachbarn genommen werden muss.
Die Dorfgemeinschaft begründet die Erhöhung mit einer in der nahen Zukunft zu erwartenden Nachzahlung an die Rentenversicherung in Höhe von über 500,00 €. Des Weiteren stehen hinsichtlich der Bauunterhaltung weitere Aufwendungen an: Die Fenster im Erdgeschoss bedürfen einer Erneuerung, Das Vordach am Haupteingang soll entzundert und bei dieser Gelegenheit gleich feuerverzinkt werden. Auch die Überdachung an der Westseite muss nunmehr neu gestrichen werden, auch das Mauerwerk an der Südseite muss jetzt teilweise neu verfugt werden. In diesem Zuge müssen auch einige Klinkersteine ausgetauscht werden.
Eine Nachzahlung an die Rentenversicherung rechtfertigt keine Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses. Vielmehr soll der Bewirtschaftungskostenzuschuss Aufwendungen für die laufende Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses decken, diese Kosten sind abgedeckt. Der Zuschuss ist auskömmlich. Eine Erhöhung des Zuschusses ist deshalb nicht gerechtfertigt.
Für die anstehenden Bauunterhaltungsmaßnahmen kann seitens der Dorfgemeinschaft Ohof e.V. nach Vorlage einer genauen Kalkulation oder Kostenvoranschlags ein Antrag auf einen einmaligen Bauunterhaltungskostenzuschuss gestellt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen der Gemeinde Meinersen neben dem üblichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss keine weiteren Kosten.
Anlage/n:
Übersicht Einnahmen und Ausgaben 2011 und 2012
Antrag Dorfgemeinschaftshaus Ohof
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
2 | Antrag Dorfgemeinschaft Ohof (707 KB) |