Vorlage - MEI/2013/167
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Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag des Trägervereines Bürgerheim Päse und Bauernschaft e. V. auf Erhöhung
des Bewirtschaftungskostenzuschusses um 600,00 €, auf 6.100,00 € jährlich wird nicht
zugestimmt. Der Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 5.500,00 € wird nicht
erhöht.
2. Nach Vorlage der Bilanz 2013 des Trägervereines wird erneut über eine Anpassung des
Bewirtschaftungskostenzuschusses verhandelt.
Sachverhalt:
Der Trägerverein Bürgerheim Päse und Bauernschaft e.V. erhält entsprechend des Überlassungsvertrages vom 18.12.2007 einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 5.500,00 €. Entsprechend § 4 Abs. 2 des Überlassungsvertrages kann eine Überprüfung der Zuschüsse nach Ablauf von 3 Jahren erfolgen.
Der Trägerverein hat mit E-Mail vom 15.09.2013 - in der Anlage beigefügt - die Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses um 600,00 € auf 6.100,00 jährlich, beginnend mit dem Jahr 2014 beantragt, um der notwendigen Steigerung der bezahlten Hausmeistertätigkeiten Rechnung tragen zu können.
Der Trägerverein begründet die Erhöhung mit den in den letzten 4 Jahren um das 2,5-fache gestiegenen Personal- und Sozialversicherungskosten. In den letzten Jahren konnten die Kostensteigerungen teilweise durch höhere Mieteinahmen und eine Erhöhung des freiwilligen Engagements aufgefangen werden. Da das DGH an zwei von drei Wochenenden vermietetet ist, ist die Grenze der Einsatzbereitschaft des freiwilligen Engagements nun erreicht. Der Trägerverein beabsichtigt, die Tätigkeit des Hausmeisters aufzuwerten, um mehr Aufgaben an eine bezahlte Kraft zu übertragen.
Die Kassenberichte 2011 und 2012 des Vereines wurden nach Aufforderung vorgelegt. Die Verwaltung hat eine einheitliche Übersicht/Zusammenfassung für die Dorfgemeinschaftshäuser der Einnahmen und Ausgaben der letzten zwei Jahre erstellt (siehe Anlage). Aus der beigefügten Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben in den Jahren 2011 und 2012 ergibt sich trotz Um-/Ausbau im Jahr 2012 ein jährlicher Überschuss.
Sofern der Verein im Jahr 2013 aufgrund der Personalkostenerhöhung einen erhöhten Zuschussbedarf aufweist, kann erneut über eine Anpassung des Bewirtschaftungskostenzuschuss verhandelt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Realisierung des Beschlussvorschlages entstehen der Gemeinde Meinersen neben dem üblichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss keine weiteren Kosten.
Anlage/n:
Übersicht Einnahmen und Ausgaben 2011 und 2012
Antrag vom 15.09.2013 auf Erhöhung des Bewirtschaftungskostenzuschusses
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Übersicht Einnahmen_Ausgaben 2011-2013 (146 KB) | ||||
2 | Antrag DGH Päse (124 KB) |