Vorlage - MEI/2013/168
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Beschlussvorschlag:
1. Die Dorfgemeinschaft Ohof erhält einen einmaligen Bauunterhaltungskostenzuschuss für
den notwendigen Abriss des Schornsteins in Höhe von 1.989,68 EUR.
2. Aufgrund der Dringlichkeit sind die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2013
außerplanmäßig unter dem Produkt 5730100 bereitzustellen.
Sachverhalt:
§ 2 Abs. 2 des Überlassungsvertrages vom 31.08.2009 regelt, dass die Unterhaltung sowie die Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaft Ohof e.V. obliegen. Hierfür wird nach § 4 Abs. 1 des Vertrages als Ausgleich ein Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskostenzuschuss an den Verein in Höhe von derzeit 3.500 EUR gezahlt.
Der Schornstein auf dem Hauptgebäude ist marode, einige Steine sind lose und ein Birkenbaum (ca. 1 m hoch) wächst bereits aus dem Gemäuer. Da der Schornstein nicht mehr genutzt wird, ist eine Reparatur nicht sinnvoll. Die Heizung im Nebengebäude hat einen separaten Schornstein. Die Demontage des Schornsteins ist mit dem o.g. Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungszuschuss nicht tragbar.
Die Kosten für einen Abriss des Schornsteins betragen nach einer Kostenschätzung der Zimmerei Carsten Schmidt 1.989,68 EUR (siehe Anlage). Allerdings verringert sich die Summe um 300,00 EUR (Entsorgungskosten für Asbest), wenn die Abdeckplatte auf dem Schornsteinkopf nicht aus Asbest besteht. Dies wird bis zur Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses am 07.11.2013 geklärt.
Es wird vorgeschlagen, der Dorfgemeinschaft Ohof e.V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.989,68 EUR für den Abriss des Schornsteins sowie für die Neueindeckung mit Dachpfannen zu gewähren.
Stellungnahme zur Anmerkung aus dem Antrag der Dorfgemeinschaft vom 13.10.2013
Seitens der Samtgemeinde Meinersen wurde ein Nutzungsentgelt in Höhe von 400,00 EUR für die Raumnutzung im DGH Ohof durch die Feuerwehr der Dorfgemeinschaft Ohof angeboten. Diese Zahlung könnte bereits für das Jahr 2013 geleistet werden, sofern die Dorfgemeinschaft Ohof mit der Höhe des Nutzungsentgeltes einverstanden ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Aufwandsbereich im Ergebnis- und Finanzhaushaltes des Jahres 2013 darzustellen.
Anlage/n:
Antrag der Dorfgemeinschaft Ohof vom 13.10.2013
Kostenüberschlag für die Demontage des Schornsteinkopfes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Schornstein DGH Ohof (547 KB) | ||||
2 | Kostenüberschlag Zimmerei Schmidt (78 KB) |