Vorlage - MEI/2012/063-02
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Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt zu den in dem Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen wie in der Anlage dargestellt.
b) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt aufgrund des § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. mit § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) die Örtliche Bauvorschrift „Hauptstraße West II“ nach Prüfung der fristgemäß vorgebrachten Anregungen/Stellungnahmen als Satzung.
c) Der Rat der Gemeinde Meinersen beschließt die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB zur Örtlichen Bauvorschrift „Hauptstraße West II“.
Sachverhalt:
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Der Entwurf der Örtlichen Bauvorschrift „Hauptstraße West II“ mit Begründung und Umweltbericht haben in der Zeit vom 05.08.2013 bis 06.09.2013 öffentlich ausgelegen. Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.
Von privater Seite wurden keine Anregungen vorgebracht.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Bauleitplanverfahren entstehen einmalige Bauleitplanungskosten als Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 5.500,00 €.
Anlage/n:
Zusammenstellung Stellungnahmen
Örtliche Bauvorschrift und Örtliche Bauvorschrift Denkmale
Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | ÖBVMeinersenHauptstrWestIIAbwägungSatzung (401 KB) | ||||
2 | ÖBVHauptstrWestIIPlanSatzung (391 KB) | ||||
3 | ÖBVHauptstrWestIIBeikarteDenkmalSatzung (622 KB) | ||||
4 | ÖBVHauptstraßeWestText (1142 KB) |
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