Vorlage - SGM/2013/303  

Betreff: Bestellung von Wildschadenschätzern
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 32 92 00 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
16.12.2013 
11. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Rechtsgrundlage zur Vorlage SGM_2013_303  

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Samtgemeinde Meinersen beruft folgende ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2018 auf Widerruf:

 

Heinz-Robert Köhler, sen., Ortsteil Volkse, Eickenröder Weg 4, 38543 Hillerse

für die Gemeinden Meinersen und Müden (Aller)

 

Friedrich Marwede, Hauptstraße 31, 38539 Müden (Aller)

für die Gemeinde Hillerse und Leiferde

 

Als deren Vertreter:

 

Rolf Busse, Rolfsbütteler Straße 8, 38543 Hillerse

Harald Höper, Ortsteil Seershausen, Volkser Straße 14, 38536 Meinersen

 

 


Sachverhalt:

 

 

Gemäß § 2 der Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadensachen beruft die Gemeinde ehrenamtliche Sachverständige für Wild- und Jagdschäden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Widerruf. In den vergangenen Jahren hat es sich bewährt, für das Gebiet der Samtgemeinde Meinersen zwei Wildschadenschätzer und die gleiche Anzahl von Stellvertretern zu berufen.

 

Die bisher berufenen Schätzer Heinz-Robert Köhler sen. und Friedrich Marwede, sowie der Stellvertreter Rolf Busse sind bereit, ihr bisheriges Amt für eine weitere Wahlperiode anzunehmen. Herr Ernst Höper möchte aus Altergründen sein Stellvertreteramt nicht mehr ausüben, er hat seinen Sohn Harald Höper vorgeschlagen. Herr Harald Höper ist von Beruf Landwirt, er ist im geschäftsführenden Vorstand des Landvolkverbandes Gifhorn tätig. Von hier wurde bestätigt, dass Herr Höper für dieses Amt geeignet ist.

 

Die Wildschadenschätzer und ihre Stellvertreter sollten nach Möglichkeit nicht in ihren Wohnortgemeinden eingesetzt werden, um eine möglichst unabhängige und unparteiische fachkundige Schätzung vornehmen zu können.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN



Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Rechtsgrundlage zur Vorlage SGM_2013_303 (143 KB)      
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