Vorlage - HIL/2013/137  

Betreff: Grundstücksübertragung für den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:10-51 13 27-Poe.
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
14.01.2014 
9. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses der Gemeinde Hillerse zurückgestellt     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
16.01.2014 
15. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Neubau der Kindertagesstätte in der Gemeinde Hillerse mit einer Krippen- und drei Kindergartengruppen wird auf dem Flurstück 38/6 der Flur 7, Gemarkung Hillerse realisiert.

 

Aus diesem Grund wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca.  2.400 m² des Flurstückes 38/6 der Flur 7, Gemarkung Hillerse von der Gemeinde Hillerse zum eingetragenen Buchwert in Höhe von ca. 21.500,- € auf die Samtgemeinde Meinersen übertragen.

 

Die Beseitigung der Asphaltfläche der alten Tennisplätze wird vor dem Verkauf von der Gemeinde veranlasst. Die Kosten für die Beseitigung in Höhe von 55.000,- € werden außerplanmäßig in 2013 bereitgestellt, da mit der Maßnahme vor Rechtskraft des neuen Haushaltsplanes begonnen wird.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendausschuss hat in seiner Sitzung vom 31.10.2013 den Neubau der Kindertagessstätte in der Gemeinde Hillerse empfohlen.

 

Für die Realisierung dieses Projektes bietet sich aus fachlicher Sicht das o. g. Flurstück an. Die unmittelbare Nähe zur örtlichen Grundschule lässt eine noch engere Kooperation zwischen den Institutionen zu.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

1.              Nach dem Grundsatzbeschluss über das Verfahren bei Grundstücksübertragungen zwischen den Gemeinden und der Samtgemeinde Meinersen ist der in der Anlagenbuchhaltung eingestellte Buchwert anzunehmen. Dieser beträgt 21.500,- €.

              In dieser Höhe erfolgt eine Einzahlung im Finanzhaushalt. Im Gegenzug vermindert sich um den gleichen Wert das Grundvermögen der Gemeinde Hillerse in der Bilanz.

 


2.              Sollte sich bei der Vermessung der Teilfläche des Flurstückes 38/6 eine Mehr- bzw. Minderfläche ergeben, wird diese mit 8,95 €/m² ausgeglichen.

 

3.              Für die Beseitigung der Asphaltfläche entsteht ein außerordentlicher Aufwand im außerordentlichen Ergebnishaushalt in Höhe von 55.000,- € beim Produkt 4240000.

 


Anlage/n:

 

keine

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