Vorlage - HIL/2013/138
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Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch den Antragsteller wird der Bebauungsplan „Im Moore“ geändert, um eine hintere Bebauung/Nachverdichtung zu ermöglichen.
Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist die Anfrage der Grundstückseigentümerin auf Änderung des Bebauungsplanes „Im Moore“ für das Flurstück 44/5 der Flur 9, ein Auszug aus dem Bebauungsplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte.
Das Flurstück 44/5 befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Moore“ und ist dort als nicht überbaubare Fläche festgesetzt. Um wie von der Grundstückseigentümerin beabsichtigt, das Flurstück als bebaubare Fläche auszuweisen, bedarf es der Verschiebung der im B-Plan festgesetzten südlichen Baugrenze.
Sofern eine Siedlungsverdichtung in dem Bereich politisch gewünscht wird, sollte unter Voraussetzung der Kostenübernahme für die Bauleitplanänderung dem Wunsch der Eigentümerin entsprochen werden. Gleichfalls würden davon alle anderen Grundstückseigentümer in der Nachbarschaft dadurch begünstigt, da eine isolierte Planung nur für ein Grundstück nicht rechtssicher wäre.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Antrag
Auszug B-Plan
Auszug Liegenschaftskarte
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragÄndImMoore (606 KB) |
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