Vorlage - MUE/2013/191  

Betreff: JU Kreisverband Gifhorn, Antrag: Einrichtung eines Jugendpreises
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
18.11.2013 
7. Sitzung des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
17.12.2013 
11. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag Einrichtung Jugendpreis  

Beschlussvorschlag:

 

Antrag als Tischvorlage im Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss

 

1.              Die Gemeinde Müden (Aller) verleiht einen Jugendpreis für Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren, die ein besonderes Engagement, Projekt oder eine außergewöhnliche Leistung in Sport, Ehrenamt, Kultur, sozialen Belangen oder anderen Bereichen in Bezug auf die Gemeinde Müden (Aller), die sonst nicht die verdiente Aufmerksamkeit erhalten.

 

2.              Jugendliche Einzelpersonen sollen mit einem Preisgeld in Höhe von 100,00 EUR und jugendliche Gruppen mit  200,00 EUR gefördert werden.

 

3.              Das Preisgeld in Höhe von max. 200,00 EUR wird erstmals ab 2014 unter dem Produkt 2810000 eingestellt.

 

 


Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 15.11.2013 beantragt der JU Kreisverband Gifhorn die Einrichtung eines einmal jährlich zu verleihenden Jugendpreises für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 21 Jahren, die sich für ihre Mitmenschen einsetzen, einen großen Beitrag zu einem gelungenen Miteinander leisten oder sich durch besondere Leistungen hervorgetan haben und durch ihre Tätigkeiten und Leistungen bisher nicht die verdiente Aufmerksamkeit erhalten.

 

Ein Bezug zu der Gemeinde Müden (Aller) sollte dabei erkennbar bleiben. Außergewöhnliche Leistungen könnten z.B. aus folgenden Bereichen berücksichtigt werden:

 

-    Sport     -    Ehrenamt     -     Kultur    -     Soziale Belange    -

 

Die Verleihung eines Jugendpreises könnte folgendermaßen vorgenommen werden:

 

  • Bewerbungen für die Verleihung sind sowohl von Einzelpersonen als auch von Gruppen möglich.
  • Bewerbungen werden einmal jährlich schriftlich eingereicht und können mit entsprechendem Bild-, Video- und Präsentationsmaterial versehen werden
  • Die vorgestellten Projekte müssen realisierbar sein.
  • Die vorgestellten Projekte können sich auch noch in der Planung befinden, d.h. das zu würdigende Projekt muss noch nicht abgeschlossen sein.
  • Ein entsprechendes Bewerbungsformular wird im Bürgerbüro zur Verfügung gestellt.

 

Über die Vergabe des Preises sollte der Kultur-, Sport und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) entscheiden.

 

Vom Fachausschuss wird folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:

 

Frühjahr 2014:                Ausschreibung für den Jugendpreis

                           Einreichungsfrist: 31.0ktober 2014

 

4. Quartal 2014:               Beratung im Fachausschuss

 

Neujahrsempfang 2015:              Ehrung und Verleihung des Preises.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2014 sind Haushaltsmittel unter dem Produkt 2810000 in Höhe von 200,00 EUR im Ergebnis- und Finanzhaushalt bereitzustellen. Da es sein könnte, dass eine Gruppe den Jugendpreis erhält, ist vorsorglich der Maximalbetrag von 200,00 EUR einzustellen. Sofern eine Einzelperson den Preis erhält (100,00 EUR), wird der eingestellte Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft.

 

 


Anlage/n:

Antrag

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Einrichtung Jugendpreis (450 KB)      
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